Strafen gegen Arbeitslose verhängt

Die Arbeitsagenturen in NRW verhängen mehr Strafen gegen arbeitsunwillige Arbeitslose. 2007 wurde in 7800 Fällen eine längere Sperrzeit ausgesprochen, weil Arbeitslose Jobangebote ablehnten. Das waren 25 Prozent mehr als im Jahr 2006.

Wer Arbeitslosengeld I (ALG I) bezieht, ist in der Regel kürzer als ein Jahr arbeitslos. Wer also Arbeitslosengeld bezieht, muss mit einer Streichung des ALG I für 3 Wochen rechnen, wenn er eine zumutbare Tätigkeit ablehnt. Bei der zweiten Ablehnung sind es 6 Wochen, beim dritten Mal verfällt das Arbeitslosengeld insgesamt.

Nach der Statistik 2007 der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, BA, strichen die Behörden im Jahr 2007 fast 140.000 Arbeitslosen für mindestens eine Woche das Arbeitslosengeld, meist nur, weil sie sich zu spät arbeitslos gemeldet hätten oder nicht zu einem Termin erschienen sind. In 51.000 Fällenwaren im Vorjahr einwöchige Sperrzeiten verhängt worden, weil sich die Arbeitslosen zu spät arbeitssuchend gemeldet hatten; 55 Prozent mehr als 2006.

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