Kindergeld

SPD und Union sind sich im Grundsatz einig: das Kindergeld soll zum 1. Januar 2009 erhöht werden. Die Bundeskanzlerin erklärte, die Aufstockung des Kindergelds sei zusammen mit dem Ausbau der Betreuung Grundsatz der CDU-Familienpolitik. Die SPD plädierte durch Ihren Vorsitzenden Beck für eine gleichzeitige Aufstockung der Sachleistungen für bedürftige Kinder.

Wenn es pro Kind 10 Euro Aufschlag auf das Kindergeld gibt, dann müsste der Staat zwei Milliarden Euro jährlich mehr den Familien zahlen. Und hier fängt der Streit innerhalb der Koalition an: Mit einem Finanzvolumen von 2 Milliarden Euro könne man auch den kostenfreien Zugang zu den Kitas finanzieren, so das Bundesfinanzministerium Peer Steinbrücks (SPD). Für Kinder lasse sich vielleicht qualitativ mehr erreichen, wenn hohe Milliardenbeträge in die Infrastruktur gesteckt werden würden,  statt den Familien verhältnismäßig kleine Beträge zusätzlich zu überweisen.

Das Familienministerium Ursula von der Leyens (CDU) hingegen argumentiert: Werde das Kindergeld nicht erhöht, treffe es immer nur die kleineren und mittleren Einkommen, denn das Sozialgeld bei Hartz IV liege schon um 50 Euro über dem Kindergeldbetrag. Über 62.800 Euro Jahreseinkommen greift der steuerliche Kinderfreibetrag – mit günstigerem Effekt als beim Kindergeld.

Im Herbst 2008 legt das Bundesfinanzministerium den Bericht zur Entwicklung des Existenzminimums vor. Dieses muss auch für Kinder berücksichtigt werden, so die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts. Erst dann wird man wissen, ob und wie hoch der Steuerfreibetrag angehoben werden muss. Danach wird es um die Frage der Erhöhung des Kindergeldes gehen.

Hintergrund zum Kindergeld und zum Kinderfreibetrag:

Steuerzahler haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein steuerfreies Existenzminimum ihrer Kinder. Dies kann durch Freibeträge oder die Zahlung von Kindergeld erfolgen.

Das Kindergeld ist das aufwendigste familienpolitische Förderinstrument. Etwa 35 Milliarden Euro pro Jahr muss der Staat hierfür aufbringen. Seit 2002 beträgt die Höhe des Kindergeldes für die ersten drei Kinder je 154 Euro pro Monat. Für jedes weitere Kind erhalten die Eltern 179 Euro. 1848 Euro beträgt somit das Jahreskindergeld für jedes der ersten drei Kinder.

Der Kinderfreibetrag, den jeder Steuerpflichtige mit Kindern erhält, orientiert sich am Existenzminimum eines Kindes. Er beträgt pro Jahr 5808 Euro und schlüsselt sich wie folgt auf: zu 3648 Euro für das sächliche Existenzminimum (z.B. für Essen und Wohnen) kommt ein Freibetrag für Betreuung und Erziehung von 2160 Euro.

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