Die Einführung eines pauschalen Kinderbetreuungszuschlages wurde mit sofortiger Wirkung beschlossen. Allerdings wird der Kinderbetreuungszuschlag wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil gewährt.
Alle Auszubildenden mit mindestens einem Kind unter zehn Jahren sollten sich folglich möglichst kurzfirstigmit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung in Verbindung setzen um die Gewährung des Kinderbetreuungszuschlages prüfen zu lassen.
Ich mache gerade ein Ausbildung als Staatliche anerkannte erzieherin. Ich bin 47 Jahre alt. Mein kind ist in Kuba, in die achte Semester medizin. Ich sorge immer noch um ihn. Ich arbeite nicht.Ich bin seit neun jahre im deutschland. ich habe immer deusche kurze besucht. Ich bin verheiratet. Meine frage lautet. Werde ich Bafög bekommen?