Das OVG Münster (Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen) wird am 9. Oktober eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von Studiengebühren beim Erststudium treffen. Es handelt sich hierbei um ein Musterverfahren, was von Bedeutung für alle Studierenden des Landes ist. In der ersten Instanz ist die Klage vom Verwaltungsgericht Minden abgewiesen worden. Geklagt hatten Studenten der Universität Paderporn gegen Studiengebühren an ihrer Hochschule – und verloren. Das Verwaltungsgericht hatte allerding Berufung zugelassen. Das OVG Münster teilte mit, dass noch am Tag der Entscheidung ein Urteil verkündet wird.