Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) bestätigt, das ALG II Empfänger (Hartz IV) von Altersarmut bedroht sind. Die Kombination von ALG IIÂ und einem weiter schwierigen Arbeitsmarkt macht es für Langzeitarbeitslose schwierig, eine Rente zu erlangen, die die Grundsicherung übersteigt.
Das IAB ermittelte, dass vor allem Frauen in den westdeutschen Ländern von der Altersarmut bedroht sind – es sei denn, sie sind durch einen Partner abgesichert.
Für Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist neben der Anzahl der Jahre, in denen Versicherungsbeiträge eingezahlt wurden, die Höhe der Einzahlungen maßgeblich. Bei den weiblichen Langzeitarbeitslosen im Westen Deutschlands sind die Beitragszeiten kurz und die eingezahlten Beträge gering.
Beim Bezug von ALG II / Arbeitslosengeld II wird nun ein monatlicher Rentenbeitrag gezahlt. Das sind aber lediglich 40 Euro. Es ergibt sich daraus nur ein äußerst niedriger Rentenanspruch. In Zahlen: wird ein Jahr lang ALG II bezogen, so werden – nach einer Halbierung der Ansprüche Anfang 2006 – nur noch zwei Euro und 19 Cent Rente erreicht. Vergleicht man dagegen ein Jahr Einzahlungen eines Durchschnittverdieners, so erhält dieser einen Rentenanspruch von 26,13 Euro im Westen und 22,97 Euro im Osten.
Bei langzeitarbeitslose Männer stellt sich die Situation im Westen bzgl. der Rentenversorgung besser dar: Der Studie der BA zufolge haben sie entscheidend mehr in die Rentenversicherung eingezahlt als die Frauen. Über die Hälfte der 50-Jährigen mindestens 27 Beitragsjahre vorzuweisen.
In den neuen Bundesländern stellt sich die Situation anders dar, hier zeigen sind die Unterschiede zwischen Männern und Frauen nicht. Auch können die Langzeitarbeitslosen dort i.d.R. mehr Beitragsjahre für sich verbuchen – der Grund liegt in den unterschiedlichen Erwerbsbiographien in Ost und West, denn in der DDR waren die Frauen i.d.R. berufstätig.
Die Gefahr einer Altersarmut ist im Osten also derzeit geringer. Mit der Angleichung der Lebensverhältnisse wird sich dies aber wohl ändern.
Problematisch sind nach den Forschungsergebnissen besonders lange Zeiten der Arbeitslosigkeit bei heute noch jungen oder mittelalten ALG II Empfängern. Selbst wenn sie nun eine dauerhafte, existenzsicherenden Beschäftigung bekommen, können sie die bestehenden Sicherungslücken bis zum Erreichen des Rentenalters kaum mehr ausgleichen.
Die Zukunftsaussichten haben sich vor allem durch die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum Negativen gewendet. Die Arbeitslosenhilfe war am letzten Lohn ausgerichtet. Dadurch konnten wesentlich höhere Rentenversicherungsbeiträge als durch das Arbeitslosengeld II / ALG II erreicht werden.
Die Versorgung im Alter erfordert deshalb immer häufiger Ansprüche aus Betriebsrenten oder eine private Altersvorsorge. Aber lediglich ca. ein Viertel der Langzeitarbeitslosen hat derartige Ansprüche. 7 – 8 % haben keine Rentenansprüche und auch keine sonstige Altervorsorge.
Erwerbstätige können nach der jetzigen Gesetzeslage vorzeitig in Rente gehen. Sie müssen dann aber Abschläge von der Rente hinnehmen. Jeder Monatvorzeitige Rente, bedeutet 0,3 % weniger Rente.
Nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) müssen ALG II Empfänger vorrangig andere Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Das bedeutet: sie sind gezwungen so früh wie möglich in Rente zu gehen. Zur Zeit – allerdings nur bis Ende 2008 – schützt die sog. 58-Regelung ALG II Empfänger davor, Altersrente zu beantragen, auch wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.
Wenn es die 58er Regelung nicht mehr gibt, so könnte eine vorzeitige Rente bei Frauen und Schwerbehinderten, die heute noch mit 60 statt 65 Jahren in Rente gehen können, Abschläge von bis zu 18 % bedeuten.
Das IAB fordert eine Überprüfung der Regelung der Zwangsverrentung von ALG II Empfängern. Zur Zeit sind etwa 166.000 ALG II Empfänger über 65 Jahre alt.