Elterngeld wird auf Bürgergeld angerechnet

Elterngeld und Hartz 4
Aufgelöst: Elterngeld wird auf Hartz 4 angerechnet

Eltergeld ist eine Lohnersatzleistung für Eltern, die in Elternzeit gehen. Es stellt sich somit die Frage: wird das Elterngeld auf das Bürgergeld angerechnet?

Das Bundessozialgericht hatte sich vor längere Zeit mit der Frage zu beschäftigen, ob und wie das Elterngeld bei Bürgergeld-Beziehern und Geringverdienern angerechnet werden darf.  Mit anderen Worten: garantiert die geltende gesetzliche Regelung ein menschenwürdiges Existenzminimum?

Nach der derzeitigen Rechtslage wird das Elterngeld komplett auf die Bürgergeld-Leistung angerechnet. Damit wird das Elterngeld als Entgeltersatzleistung gewertet. Hintergrund: Eigenes Einkommen verwehrt den Anspruch auf Bürgergeld, wenn Einkommensfreibeträge überschritten werden. Das war nicht immer so. Zwischen den Jahren 2007 und 2011 wurde der Elterngeld-Sockelbetrag von 300 Euro nicht auf Bürgergeld (damals ALG II) angerechnet.

Bundessozialgericht weist Klage zurück

Eine  Familie hatte seinerzeit Klage erhoben. Sie wollten die Regeln zum Elterngeld für Bürgergeld-Empfänger zu Fall bringen. Das BSG hat die Klage zurückgewiesen. Die Folge: Das Elterngeld zählt bei Bürgergeld-Empfängern weiter als Einkommen. Gleiches gilt für Geringverdiener, deren Einkommen der Staat mit dem Kinderzuschlag  aufstockt. Das Elterngeld wird bei der Berechnung des Kinderzuschlags angerechnet (Az: B 4 KG 2/14 R). Die geltende gesetzliche Regelung verstößt nicht gegen das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Die klagende Familie hatte bis Ende 2010 den Kinderzuschlag erhalten. Nach einer Novelle des Elterngeldgesetzes lehnte die Familienkasse die Zahlung ab Anfang 2011 aber ab, weil nun geregelt war, dass das Elterngeld angerechnet werden muss. Das Sozialgericht und das Landessozialgericht hatten dazu geurteilt, dass die Familie keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag habe, weil mit der Zahlung von Elterngeld keine Bedürftigkeit mehr bestehe. Dem folgte das Bundessozialgericht und wies die Revision der Familie gegen diese Urteile zurück.

Die Familie hatte angeführt, das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro sei keine Entgeltersatzleistung, sondern diene der Anerkennung der Erziehungs- und Betreuungsleistung. Dieser Argumentation folgte das BSG nicht.

Bundesverfassungsgericht sieht es ähnlich

Auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte sich bereits mit dem Elterngeld im Bürgergeld-Bezug auseinandergesetzt. Eine Verfassungsbeschwerde zur Gewährung von Elterngeld bei Bürgergeld war jedoch ebenso erfolglos wie die Beschwerde gegen das Elterngeld als sogenannte Einkommensersatzleistung.

Ausnahme zur Anrechnung von Elterngeld auf das Bürgergeld

Es gibt eine Ausnahme von der Anrechnung des Elterngeldes auf das Bürgergeld, wenn der Anspruch auf Elterngeld aus einer Erwerbstätigkeit herrührt, sind bis zu maximal 300 EUR von der Anrechnung ausgenommen. Wenn somit in den letzten zwölf Monaten vor der Entbindung gearbeitet wurde, so gibt es einen Freibetrag für das Elterngeld in Höhe von maximal 300 Euro.

1 Gedanke zu „Elterngeld wird auf Bürgergeld angerechnet“

  1. Das war ohnehin zwecklos, die Klage. In unserem Staat hat man kein Geld für Eltern, die im Hartz 4 Bezug sind. Da werden lieber Straßen gebaut, die Steuern der Unternehmer geschont und die Reichen noch reicher gemacht.

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