
Zielführend müssen schriftliche Bewerbungen sein und formal dem aktuellen Stand entsprechen. Derartige Formulierungen sind vielen Bürgergeld-Beziehern nicht unbekannt. Denn wer beim Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hat, hat häufig die Auflage, eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen innerhalb eines festgelegten Zeitraums nachweisen können. Die Bewerbungskosten werden dann häufig vom Jobcenter übernommen – jedoch nur, wenn die Bewerbungen den vorgegebenen Standards entsprechen.
Doch häufig stellt sich Bewerbern die Frage: Wie sehen derartige verbindliche Anforderungen an eine Bewerbung konkret aus?
Auch handschriftliche Bewerbungen können zielführend sein
In Berlin ist für das Jobcenter eine Bewerbung dann formal aktuell und zielführend, wenn sie auf dem Computer geschrieben wurde und keine übermäßige Anzahl an Rechtschreib- und Grammatikfehlern enthält. Dieser Auflage hat das Berliner Sozialgericht nach der Klage einer Bürgergeld-Empfängerin im April dieses Jahres nun widersprochen; so seien handschriftlich verfasste Bewerbungen zwar unüblich, jedoch könne nicht grundsätzlich von der Erfolglosigkeit einer handschriftlich verfassten Bewerbung ausgegangen werden. Zumindest gelte dies für Berufe, für welche Computerkenntnisse oder eine fehlerfreie Grammatik und Rechtschreibung keine Rolle spielen.
Sozialgericht Berlin urteilt im Sinne der Klägerin
Im vorliegenden Fall hatte eine Berlinerin eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, wonach sie pro Monat drei Bewerbungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen nachzuweisen hatte. Die Vereinbarung enthielt ebenso jene Klausel, nach welcher die Bewerbungskosten für schriftliche, zielführende Bewerbungen, welche formal dem aktuellen Stand entsprechen, aus dem Vermittlungsbudget des Jobcenters erstattet werden sollten. Das Jobcenter hatte diese Auflage aufgrund der Handschriftlichkeit der Bewerbung als nicht gegeben angesehen und somit die Kostenerstattung verweigert.
Das Sozialgericht Berlin gab der Frau auf ihre Klage hin Recht, da sie die vorgeschriebene Zahl an Bewerbungen pro Monat erfüllt und die Auflagen somit erfüllt habe. Die Handschriftlichkeit stelle insofern keine Verletzung der Auflagen dar, als dass entsprechende Computerkenntnisse für die beworbenen Stellen als Verkäuferin bzw. beim Wachschutz nicht von Bedeutung seien.
Berufsfeld und die konkrete Stelle sind ausschlaggebend für die Kostenerstattung
Letztendlich gilt es für Bewerber im Bürgergeld-System zu beachten, dass es auf die Stelle ankommt, für welche eine Bewerbung verfasst wird. So sind beispielsweise im Bürobereich andere Anforderungen anzulegen als bei Bewerbungen in IT-fernen Bereichen, wie dem Verkauf oder Wachschutz.
Es wäre ja wohl das letzte, wenn man nicht mehr mit der Hand schreiben dürfte. Klar, ein gedruckter Text macht einen besseren Eindruck. Aber muss oder darf ein Hartz 4 Empfänger überhaut Drucker und PC haben?
Ein Hoch auf die Nostalgie! Aber mal im Ernst. Natürlich kann man auch mit einer handschriftlichen Bewerbung zum Ziel kommen. Es kommt natürlich darauf an, wofür man sich bewirbt. Wenn ich IT-Spezialist bin, ist handschrift vielleicht nicht so gut. Aber wenn ich mauern möchte…
Tja, auch in Zeiten der Computertechnik sollte es doch wohl erlaubt sein, noch zu Papier und Kugelschreiber zu greifen!
Ein Hartz 4 Bezieher ist oft verpflichtet sich zu bewerben. Oft? Wohl fast immer. Und es dürfte doch wohl auch eine Selbstverpflichtung sein. Schließlich will man doch weg vom Jobcenter.
Dass die Bewerbungskosten übernommen werden, ist gut. Und warum handschriftliche Bewerbungen nicht ok sein sollen, kann ich nicht nachvollziehen.