
136 000 neue Scheidungskinder aus 170 000 geschiedenen Ehen gab es laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden im Jahr 2022. Fast immer, nämlich in 96% der Fälle, bleibt das Sorgerecht dabei bei beiden Elternteilen. Kümmern sich getrennt lebende Partner gemeinsam um ihre Kinder, so kommt es häufig vor, dass die ein Elternteil regelmäßig besuchen. Selbstverständlich sollte ein Kind sich dann wohl fühlen, ohne in einer viel zu kleinen Wohnung weder Platz zum Spielen noch Freiraum zu finden. Dies gilt auch für Kinder, deren Elternteil Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) in Anspruch nehmen und sich dementsprechend die Größe ihrer Wohnung nicht frei aussuchen kann.
Jobcenter bewilligt Vater nur anteilige Übernahme der Mietkosten
In einem solchen Fall sprach das Sozialgericht Kiel einem Vater höhere Leistungen für die Unterkunft zu. Im vorliegenden Fall entspricht dies einer Höhe der Leistung von 466 Euro für eine Wohnung von 65 qm Größe. Der Mann, der das Umgangsrecht für seine Kinder an 55 Tagen im Jahr wahrnimmt, hatte beim Jobcenter Kiel seinen Bedarf nach größerem Wohnraum angemeldet, nachdem er bereits eine größere Wohnung angemietet hatte. Zwar wurde das Umgangsrecht des Vaters vom Jobcenter anerkannt und ihm wurde eine entsprechend größere Wohnung zugestanden. Die Kosten für Unterkunft und Heizung wurden jedoch nur im Rahmen eines Einpersonenhaushalts mit 50 qm von 397 Euro bewilligt.
Klage vor Kieler Sozialgericht erfolgreich
Das Sozialgericht Kiel sprach dem Vater jedoch die entsprechend höheren Leistungen für die größere Wohnung zu. Das Gericht begründet die Entscheidung mit der Feststellung, dass es sich im vorliegenden Fall um eine temporäre Bedarfsgemeinschaft nach den Grundsätzen des Bundessozialgerichts handele. Die Kinder hielten sich nämlich entsprechend häufig bei ihrem Vater auf und dieser habe somit einen höheren Bedarf an Wohnraum.
Wohnkosten bei temporärer Bedarfsgemeinschaft
Auch wenn für die Unterkunftskosten bei einer temporären Bedarfsgemeinschaft derzeit noch keine höchstrichterliche Entscheidung existiert, erachtete das Sozialgericht den erhöhten Wohnraumbedarf im vorliegenden Fall als geboten. Schließlich geht es hierbei um den Schutz der Familie und die Ausübung des Sorgerechts des Vaters nach § 22b Abs. 3 S. 2 Nr. 2 SGB IIm´, welcher besagt, dass Personen aufgrund der Ausübung eines Umgangsrechts einen erhöhten Bedarf für Unterkunft und Heizung aufweisen.
Ich bin gerade auch in dieser Situation. Denn ich habe eine noch nicht einmal 1 jährige Tochter und bekomme alle 14 Tage und die Hälfte aller Ferien meine 8 jährige Tochter. Deshalb brauche ich dringend eine größere Wohnung so das sich beide Kinder getrennt voneinander, ausruhen und zurück ziehen können.
Ich wusste bis vor kurzem von so eine Regelung nicht ich habe jetzt Umgangsrecht beantragt das heißt wenn die Bewilligung mal endlich durch ist bekomme ich für mein Kind wenn es alle 14 Tage bei mir ist 8,50 € am Tag für mein Kind zusätzlich das ist auch sehr dringend brauche für mein Kind mein Kind ist alle 14 Tage für 2 Nächte bei mir und dann in den Ferien eine Woche bis zwei Wochen immer bei mir auch so zwischendurch wenn mein Kind zu mir will ist es immer bei mir nur das Jobcenter hat mich nie darunter informiert dass es solch eine Möglichkeit gibt ich bin jetzt mal gespannt ob die mir das jetzt Liebe liegen habe alle Unterlagen mit meiner Ex zusammen getragen und sie hat es auch noch bestätigt mit Zeiten Uhrzeiten wann das Kind bei mir ist und es geholt wird bin gespannt
Super Entscheidung. Gerade Kinder brauchen auch einen Rückzugsort und Platz, um sich zu entfalten. Finde es klasse, dass der Vater das nicht auf sich beruhen lassen hat und dafür gekämpft hat.
Gute Entscheidung des Sozialgerichts. Ich finde, die Väterrechte im Umgang mit ihrem Kind nach einer Scheidung müssen gestärkt werden.
Das Kind hält sich an 55 Tagen beim Vater auf, also jedes 2. Wochenende ist es zur Übernachtung beim Vater. Eigentlich ist es ein Trauerspiel, dass deutsche Gerichte nicht mehr an Umgang erlauben.
Temporäre Bedarfsgemeinschaft – cooler Begriff. Aber was ist schon ewig?
Ich kann mich nur anschließen. Es gibt viele Väter, die ihre Kinder nur deshalb nicht zu Besuch bekommen, weil sie kein Kinderzimmer haben. Also: im Sinne des Kindes.
Das ist eine gute Entscheidung – für das Kind. Was kann das Kind dafür, dass der Vater Hartz 4 bezieht?