Bürgergeld: Regelsatz für Kinder offensichtlich zu niedrig

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Arm: kein Urlaub für Bürgergeld Kinder

Nach neuesten Untersuchungen wird der Bedarf von Kindern im Rahmen der staatlichen Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung nicht ausreichend berücksichtigt. Arme Familien könnten die Bedürfnisse ihrer Kinder oft nicht erfüllen.

Derzeit leben etwa 2,6 Millionen Kinder in Familien, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) beziehen. Beispielsweise fahren gut 75 Prozent von ihnen jährlich weniger als eine Woche in den Urlaub. Zum Vergleich: von Kinder aus Familien, die finanziell abgesichert sind, machen gut 20 Prozent keinen Urlaub.

Mehr als die Hälfte der von Armut betroffenen Kinder besuchen auch nicht mindestens einmal monatlich eine kulturelle Veranstaltung, wie etwa das Kino, Theater oder ein Konzert.

Ein Drittel dieser Kinder können nicht wenigstens einmal im Monat Freunde zum Essen einladen.

14 Prozent der armen Kinder haben keinen Zugang zum Internet.

10 Prozent der von Armut bedrohten Kinder verfügen nicht über ausreichend schützende Winterkleidung.

Regelsatz für Kinder

Kinder erhalten einen nach Alter gestaffelten Bürgergeld Regelsatz. Dieser setzt sich aktuell (2023) wie folgt zusammen:

Tabelle: Bürgergeld Regelsatz Kinder 2023

Alter der Kinder Regelbedarf / Regelsatz
für Kinder
0 – 5 Jahre 318 Euro
6 – 13 Jahre 348 Euro
14 bis 17 Jahre 420 Euro
18 bis 24 Jahre, bei den Eltern oder
ohne Zusage des Jobcenters ausgezogen
402 Euro

Das angegebene Alter ist im Sinne von einschließlich zu verstehen.

Was dürfen Eltern im Bürgergeld Bezug für Ihre Kinder wofür ausgeben?

Nachfolgend bilden wir die Aufschlüsselung der Regelsätze für Kinder nach den einzelnen Bedarfsgrößen ab. Es wird veranschaulicht, wie sich der Bürgergeld Regelsatz für Kinder in den drei Altersgruppen im Jahr 2023 zusammensetzt. Grundlage ist die letzte von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS).

Tabelle: Zusammensetzung des Bürgergeld Regelsatzes für Kinder 2023 (in Euro)

Beispiel: Kinder von 14 bis 17 Jahren (einschließlich)

EVS
Abteilung
im Regelsatz enthaltene Bedarfe EVS-Anteil in Euro EVS-Anteil in % Umgelegt auf 2023 in EUR
1 Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke 141,58 Euro 47,06% 176,95 Euro
2 Alkoholische Getränke, Tabak und Drogen 0,00 Euro 0,00% 0,00 Euro
3 Bekleidung und Schuhe 37,80 Euro 12,56% 47,23 Euro
4 Wohnen, Energie und Instandhaltung 23,05 Euro 7,66% 28,80 Euro
5 Innenausstattung, Haushaltsgeräte u. -Gegenstände, laufende Haushaltsführung 12,73 Euro 4,23% 15,90 Euro
6 Gesundheitspflege 7,52 Euro 2,51% 9,44 Euro
7 Verkehr 13,28 Euro 4,41% 16,58 Euro
8 Nachrichtenübermittlungen 14,77 Euro 4,92% 18,50 Euro
9 Freizeit, Unterhaltung, Kultur 31,87 Euro 10,61% 39,89 Euro
10 Bildung 0,22 Euro 0,07% 0,26 Euro
11 Beherbergungs- und Gaststättenleistungen 6,38 Euro 2,12% 7,97 Euro
12 Andere Waren und Dienstleistungen 11,61 Euro 3,85% 14,48 Euro
  Summe 300,81 Euro 420,00 Euro

Kindergrundsicherung soll Abhilfe schaffen

Um die Situation der Kinder, die in von Armut betroffenen oder bedrohten Familien leben, zu verbessern, will die Bundesregierung eine Kindergrundsicherung (KiGru) einführen. Geplantes Datum ist der 1.1.2025. Sie soll die Bedarfe der Kinder besser berücksichtigen und einfach zugänglich sein.

Ob und wie die Kindergrundsicherung umgesetzt wird, steht aber noch nicht fest.

Einzelheiten zur Kindergrundsicherung hier: Kindergrundsicherung

9 Gedanken zu „Bürgergeld: Regelsatz für Kinder offensichtlich zu niedrig“

  1. Ja, ich schließe mich an! Meine Kinder sind zwar nicht von Hartz 4 betroffen, aber gerade deshalb möchte ich, dass es anderen Kindern nicht schlechter als meinen geht. Ich wäre gern bereit, sie finanziell zu unterstützen.

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    • Es ist schlimm, wenn man 2 kleine Kinder hat und die laut Pro Arbeit für die Fehler der Eltern heute zu Tage haften müssen!
      Es wird mir alleinerziehenden Mutter seit Januar 2015 jeden Monat unerlaubterweise 200,- Euro weniger an Grundsicherung gezahlt.
      Der große, 6 jährige besucht einen Ninjutsu Kurs, und die Kosten, welche großzügiger Weise zum großen Teil erlassen, wie gestundet wurden, können momentan nicht mal aufgebracht werden. Jetzt habe ich die Sorge, dass mein Sohn nicht mal an seinem Lieblingssport Freizeitspass teilnehmen kann.
      Ein Eilverfahren ist anhängig, jedoch KEINE Reaktion des Gerichts!!?? Obwohl die finanzielle Notlage, wie existenzielle Not, unter dem Pfändungsfreibetrag liegend, jedoch trotzdem Monatlich ein erheblicher Betrag einfach gepfändet, aufgerechnet wird, mit der Begründung bis 30 % dürfe bei Altschulden einbehalten werden, ohne den Einzelfall zu prüfen.
      Bin verzweifelt. Es fehlt an allen Ecken und Kanten und das bisschen wird einer Familie noch weggenommen zum Teil!

      Ist echt der Hammer, was hier läuft!

      lg yvi

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  2. Ich habe immer noch die Worte von dieser von der Leyen im Ohr als es um die Umsetzung des Urteil des Bundesgerichtes ging. Kann diese Frau eigentlich noch in den Spiegel schauen.
    Mir kommt die Galle hoch wenn ich nur deren Namen höre!

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  3. Einfach unglaublich. Da erhalte Eltern, die noch nie geartbeitet haben und gar nicht die Absicht haben zu arbeiten mehr Geld für ihre Kinder als diejenigen, die jeden Tag arbeiten und ihre Kinder selbst versorgen, als die dem Steurzahler zu überlassen. Gerade bei jungen Leuten (auch mit Kindern) sollte Hartz IV zeitlich begrenzt werden. Die USA hat es auch so gemacht (Sozialhilfe max. 5 Jahre)

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    • Da muss ich auch mal etwas zu sagen. Es giebt Menschen die sind zu Faul irgend etwas zu tuhn. Dann gibt es aber auch Menschen die einfach nichts bekommen, entweder weil sie nicht den gewünschten Schulabschluß haben oder zu überqualifiziert sind, oder Arbeitsunfähig. Es gibt bestimmt noch andere Gründe. Ach ja manche haben gearbeitet und haben dort einen Arbeitsunfall gehabt, der sie in Arbeitsunfähigkeit brachte. Man kann nicht alle unter einen Hut stecken.

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  4. Was für eine Schande für Deutschland! Und Deutschland sind wir! Jeder einzelne sollte einen Beitrag für das Wohlergehen unserer – und damit meine ich: alle – Kinder leisten. Warum keinen Sonder-Euro im Sinne eines Solidaritätsbeitrags für Kinder, die von Armut betroffen sind?

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  5. Wenn ich mir den Regelsatz für Kinder anschaue, wird mir schlecht. Wie soll denn ein Kind davon mal ins Kino gehen, einen Vergnügungspark besuchen oder gar in Urlaub fahren??? Da sollten unsere Politiker dringend etwas tun. Wenige Superreiche werden immer reicher und viele Kinder immer ärmer. Da stimmt doch das Gleichgewicht im sozialen Bereich nicht.

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  6. Ich kann mich nur anschließen: Die Kinder sind unsere Zukunft, und wir können es nicht zulassen, das mehrere 100.000 traurige erste Jahre verbringen. Das gilt für alle Kinder, in der ganzen Welt, aber auch bei uns in Deutschland.
    Und es sollte auch dafür gesorgt werden, dass Hartz 4 Gelder für Kinder zweckentsprechend genutzt werden.

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  7. Für alles ist Geld da – für neue Straßen, für Kampfflugzeuge und für Spielchen im Weltall – aber offensichtlich nicht für Kinder. Eine Schande!

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