
Mit der arbeitsmarktpolitischen Entwicklung der Hartz-4-Problematik befasst sich die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“, die in der Bundestagsdrucksache 18/4676 veröffentlicht wurde, und die wir hier wörtlich in Auszügen wiedergeben:
„Aktuelle Arbeitsmarktlage und Chancen zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit
Vorbemerkung der Fragesteller
Seit längerer Zeit kommt der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit nur schwer voran. In der Debatte weitgehend außen vor bleibt der Tatbestand, dass es trotz positiver Beschäftigungsentwicklung nach wie vor ein starkes Missverhältnis zwischen der Zahl der offenen Stellen bzw. des gesamtwirtschaftlichen Stellenangebotes und der Zahl der Erwerbslosen gibt. In strukturschwachen Regionen ist es selbst für Arbeitslose mit guter Ausbildung keineswegs selbstverständlich, einen adäquaten Arbeitsplatz zu bekommen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung die derzeitige Lage am Arbeitsmarkt einschätzt und welche Bedeutung sie der aktiven Beschäftigungspolitik zukommen lässt.
1. Wie hoch ist die Zahl und der Anteil der Langzeitarbeitslosen, die seit dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2014 aufgrund der Aufnahme einer Beschäftigung auf den ersten Arbeitsmarkt aus der Arbeitslosenstatistik ausgeschieden sind, und wie hoch war die Zahl und der Anteil derjenigen, die auch noch nach sechs und zwölf Monaten in Beschäftigung waren (..)?
Wie verteilt sich die aufgenommene Beschäftigung nach gefördert und ungefördert?
Im Jahr 2014 beendeten rund 185000 Langzeitarbeitslose ihre Arbeitslosigkeit
durch Abgang in Beschäftigung (erster Arbeitsmarkt), damit betrug der Anteil
der Abgänge von Langzeitarbeitslosen an allen Abgängen aus Arbeitslosigkeit
in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt 8 Prozent. Von den Abgängen der
Langzeitarbeitslosen wurden etwa 24000 oder 13 Prozent unmittelbar mit einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme gefördert, beispielsweise die aufgenommene Beschäftigung mit einem Eingliederungszuschuss unterstützt. Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass die übrigen Personen während ihrer Arbeitslosigkeit nicht gefördert worden wären. Auch diese Personen sind von den Agenturen für Arbeit und Jobcentern unterstützt worden, beispielsweise mit Weiterbildungen, die eine Integration erst ermöglicht haben.
Durch eine Verknüpfung mit der Beschäftigtenstatistik kann überprüft werden,
ob zu einem späteren Zeitpunkt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmeldung vorliegt. So lag für die im Jahr 2014 abgegangen Langzeitarbeitslosen nach einem Monat für rund 147000 eine entsprechende Beschäftigungsmeldung vor. Das entspricht einem Anteil von 79 Prozent. Für das aktuelle Jahr 2014 liegen noch keine Verbleibsinformationen nach sechs und zwölf Monaten vor. …
2. Wie hat sich seit dem Jahr 2005 bis 2014 die Abgangsrate von Langzeitarbeitslosen, Nicht-Langzeitarbeitslosen und allen Arbeitslosen entwickelt (…)?
…
Zuletzt (Jahresdurchschnitt 2014) lag die bundesweite Abgangsrate für alle
Arbeitslose bei 22 Prozent. Die Abgangsrate für Nicht-Langzeitarbeitslose ist
dabei mit 29 Prozent deutlich höher als die Abgangsrate für langzeitarbeitslose
mit 11 Prozent. Im Jahr 2007 fielen diese Abgangsraten etwas geringer aus
(alle Arbeitslose: 19 Prozent; Langzeitarbeitslose: 10 Prozent; Nicht-Langzeitarbeitslose: 27 Prozent). …
3. Welche anderen Abgangsgründe jenseits einer Beschäftigungsaufnahme
gibt es, und wie gestalten sich hier seit dem Jahr 2005 bis heute die Abgänge
(…)?
4. Was sind die weiteren Ursachen oder Gründe dafür, dass Langzeitarbeitslose jenseits einer Beschäftigungsaufnahme aus der Arbeitslosenstatistik ausscheiden (bitte einzelne Gründe nennen und für die Gründe jährlich die Zahl und den Anteil der Langzeitarbeitslosen für den Zeitraum 2005 bis 2014 nach Bund und Ländern ausweisen)?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
…
Im Jahr 2014 gab es insgesamt in der Jahressumme rund 7,76 Millionen Abgänge von Arbeitslosen, darunter etwa 1,47 Millinen Abgänge von Langzeitarbeitslosen. Bei absoluter Betrachtung gingen die meisten Langzeitarbeitslosen wegen Arbeitsunfähigkeit ab (rund 535000); Abgänge in sonstige Maßnahmen bzw. Ausbildungen betrugen rund 258000 (in Abgrenzung zu den konkret genannten Ausbildungen und Maßnahmen in den Abgangsstrukturen) und Abgänge in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt etwa 185000. Gemessen an allen Abgängen aus Arbeitslosigkeit war der Anteil der Langzeitarbeitslosen beim Ausscheiden aus dem Erwerbsleben (61 Prozent), bei der Inanspruchnahme von Sonderregelungen – z.B. § 428 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) in Verbindung mit § 65 Absatz 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) – (40 Prozent) und bei der Kategorie „in Beschäftigung schaffende Maßnahmen vermittelt“ (38 Prozent) vergleichsweise hoch. …
5. Wie hoch war in den Jahren 2005 bis 2014 die Zahl und der Anteil der Langzeitarbeitslosen, die nach kurzer Unterbrechung ihrer Arbeitslosigkeit wieder erneut in die Arbeitslosigkeit gingen (…)?
Als Zugänge in Langzeitarbeitslosigkeit werden von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum einen die Arbeitslosen gezählt, die im Berichtszeitraum die 12-Monats-Schwelle überschritten haben, also aufgrund der Dauer der Arbeitslosigkeit langzeitarbeitslos werden; diese Gruppe wird „Übertritte LZA“ genannt. Eine zweite Gruppe bilden die hier speziell erfragten Langzeitarbeitslose, die für kurze Zeit nicht arbeitslos waren und nach einer für die Messung der Dauer unschädlichen Unterbrechung als Langzeitarbeitslose wieder in die Arbeitslosigkeit zugehen; diese Gruppe wird „Unterbrecher LZA“ genannt. Das sind zum Beispiel Langzeitarbeitslose, die wegen Krankheit kurzzeitig die Arbeitslosigkeit unterbrechen und danach wieder als Langzeitarbeitslose in die Arbeitslosigkeit zugehen.
Im Jahr 2014 gab es insgesamt rund 1,45 Millionen Zugänge in Langzeitarbeitslosigkeit, davon waren etwa 785000 oder 54 Prozent Übertritte in Langzeitarbeitslosigkeit und circa 664000 oder 46 Prozent waren Personen, die nach einer Unterbrechung in Langzeitarbeitslosigkeit zugingen. …“
Solche Maßnahmen, vor allem, wenn selbstfinanziert, kann man nur nach ROI (=Return Of Investment) bewerten. Bitte hier posten, wenn Du aufgrund dieser Ausbildung wieder in ein vernünftiges Beschäftigungsverhältnis gekommen bist (also eines, mit dessen Entgelthöhe Du keine Stütze mehr brauchst und die Ausbildungskosten wieder hereinholst).
Ist ja interessant, dass angegeben wird, die restlichen Arbeitslosen wurden mit z.B. Weiterbildungen unterstützt….
Ich habe darum gekämpft, dass meine Weiterbildung (Kosten:2700 Euro)übernommen werden. Natürlich wurde das abgelehnt,mit der Begründung, ich sei mit meinen 40 Jahren zu alt für Aus-und Weiterbildungen und es gibt sowieso für Hartz 4 Bezieher keine Weiterbildungen!!!
Nun bezahle ich diese Weiterbildung (Fernstudium) selbst. Musste mir privat Geld leihen und stottere das von meinem Regelsatz ab.
Soviel zum FÖRDERN…er gibt nur Fordern…Hilfe bekommt man vom Amt gar keine!Ich habe alles versucht, um Hilfe zu bekommen…