Arbeitsrecht: Fahrtkostenerstattung für Leiharbeiter

Für Leiharbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) gibt es im Arbeitsrecht einige Sonderregelungen. Im Allgemeinen greifen aber die normalen Vorschriften, wie für jeden Arbeitnehmer auch. Das gilt auch für den Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten. Leiharbeiter haben einen Anspruch darauf Fahrkosten erstattet zu erhalten. Sie haben dabei die gleichen Rechte wie die anderen Arbeitnehmer. Zahlt beispielsweise der Arbeitgeber erst ab dem 21. Kilometer, müssen sie sich damit zufrieden geben. So hat vor kurzem das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden (Az: 6 Sa 392/13).

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein als Schweißer beschäftigter Leiharbeitnehmer geklagt. Er arbeitete bei einem Zeitarbeitsunternehmen. Der Betrieb, in dem er eingesetzt worden war, gewährte seinen Mitarbeitern eine Erstattung der Fahrtkosten, wenn der Einsatzort vom Wohnort mehr als 20 Kilometer entfernt liegt. Beschäftigte erhielten somit ab dem 21. Kilometer 30 Cent als pro Entfernungskilometer. Der Kläger legte einen kürzeren Weg zurück und verlangte Kilometergeld. Seine Klage wurde abgewiesen.

Das Landesarbeitsgericht begründete seine Entscheidung wie folgt: Zwar stehe auch Leiharbeitnehmern eine Erstattung der Fahrtkosten zu. Dabei gelte jedoch das, was im Betrieb üblich ist. Dem Kläger sei bei seinem Einsatz bekannt gewesen, dass er Fahrtkosten erst erstattet bekommt, wenn er mehr als 20 Kilometer pro Strecke zurücklegt. Diese Regelung sei nicht zu beanstanden, urteilten die Arbeitsrichter Richter.

 

Hintergrund Leiharbeit

Bei einem Leiharbeitsverhältnis wird ein Arbeitnehmer von einer Zeitarbeitsfirma (seinem Arbeitgeber) eingestellt und auf Zeit in verschiedenen externen Betrieben eingesetzt. Der Leiharbeiter erhält sein Gehalt von der Leiharbeitsfirma, mit der er den Arbeitsvertrag hat.
Leiharbeiter werden von Unternehmen unter anderem dann geordert, wenn die eigene Stammbelegschaft nicht mehr ausreicht, um aufgrund einer momentanen großen Nachfrage die Produktion sicherzustellen.
Da im Durchschnitt Leiharbeiter schlechter bezahlt werden und auch sonst schlechter gestellt sind als die Beschäftigten des Unternehmens, in das sie verliehen werden, ist die Leiharbeit in den letzten Jahren in die Kritik geraten. Sie wird aber von der Politik zur Sicherung des Wirtschaftswachstums für notwendig gehalten.

1 Gedanke zu „Arbeitsrecht: Fahrtkostenerstattung für Leiharbeiter“

Schreibe einen Kommentar