Mindestlohn: nicht für Praktikanten und Erntehelfer?

Mindestlohn für Praktikanten und Erntehelfer umstritten

Teile der CDU wollen einige Arbeitnehmer vom gesetzlichen Mindestlohn ausschließen
Das Bundesarbeitsministerium gibt eine strikte Linie beim Mindestlohn vor. Er soll ab 2017 für alle Branchen und für alle Arbeitnehmer gelten – in Höhe von 8,50 Euro. Der Mindestlohn werde auch mit dem Modell „Generation Praktikum“ Schluss machen.

Spargel und Erdbeeren aus Deutschland nur durch Niedriglohn auf dem Tisch?

Der Wirtschaftsflügel der CDU fordert, dass Rentner, Praktikanten, studentische Hilfskräfte, Saisonarbeiter, Zeitungsausträger und Erntehelfer vom Mindestlohn ausgeschlossen werden.
Der stellvertretende CDU Partei- und Fraktionsvorsitzende und Landesvorsitzender der CDU Rheinland-Pfalz hingegen will ebenfalls mehr Ausnahmen vom Mindestlohn, unter anderem um weiterhin nicht auf den Genuss von Spargel und die Erdbeeren aus regionalem Anbau verzichten zu müssen.
Niedrig entlohnte Arbeitnehmer sollen also weiter für den gedeckten Tisch in Deutschland sorgen.
Die CSU dagegen erklärte durch ihren Vorsitzenden, das der Mindestlohn auf Dauer für alle gelten solle und Ausnahmen nur bis Ende 2016 möglich sein sollen. Für ihn gehe es in der aktuellen Debatte nur um die Übergangszeiten von heute bis 2017 für Erntehelfen, Menschen im Gaststättengewerbe und Zeitungsausträger.
Der Bundestag befasst sich aktuell mit dem Mindestlohngesetz. Es soll am 4. Juli noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde soll dann vom kommenden Januar an für alle ab 18 Jahren gelten. Ausnahmen gibt es bis 2017 für Branchen mit einem überregional gültigen Tarifvertrag. Grundsätzlich ausgenommen sind Pflichtpraktikanten und ehemaligen Hartz-4-Bezieher für die ersten 6 Monate im neuen Arbeitsvertrag.

Mindestlohn für Praktikanten

Der Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde soll auch für Praktikanten gelten, die länger als sechs Wochen in einem Unternehmen arbeiten und hierzu nicht im Rahmen ihrer Ausbildung verpflichtet sind.
Großkonzerne zahlen bereits jetzt Entgelte, die den Mindestlohn übersteigen. Für kleine und mittlere Betriebe wollen hingegen künftig weniger Praktika anbieten. Es wird befürchtet, dass Schulabgängern, Studenten und Hochschulabsolventen dadurch geringere Chancen erhalten, Praxiserfahrung zu sammeln.
Das Arbeitsministerium will mit der Neuregelung als Praktika getarnte monatelange Arbeitseinsätze zu Billiglöhnen verhindern. Der Mindestlohn wird soll nun als Eckwert für ein faires Praktikum sein.
Praktika sind aber nicht nur eine Chance für die Praktikanten, sondern auch für die Unternehmen. Sie Arbeitgebern die Möglichkeit, talentierten Nachwuchs zu entdecken und an sich zu binden, um so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Es bleibt also abzuwarten, ob der Abbau von Praktikumstellen tatsächlich so dramatisch sein wird, wie gegenwärtig von den Unternehmen angekündigt.
Gewerkschaften und die SPD wissen es schon lange: Der Mindestlohn ist die Chance auf eine stabile und faire Entlohnung. Ohne Mindestlohn würde der Billiglohnwettbewerb Deutschlands Wirtschaft nachhaltig schaden.

2 Gedanken zu „Mindestlohn: nicht für Praktikanten und Erntehelfer?“

  1. Man sollte sich schämen: Nur damit man die, die sich den teuren Spargel bisher leisten konnten, dies auch weiter können, sollen Tausende von Erntehelfern mit Billiglöhnen abgespeist werden, mit denen sie ihre Familien ernähren müssen!

    Antworten

Schreibe einen Kommentar