Mindestlohngesetz bei der Zubereitung.
Der Entwurf des Mindestlohngesetzes (MiLoG) wird gegenwärtig (Mai/Juni 2014) im Deutschen Bundestag diskutiert. Die Bundesregierung hatte ihren Gesetzentwurf zunächst dem Bundesrat zugeleitet, der einige Vorschriften überprüft haben wollte. (Br-Ds. 14714(B)).
Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 23. Mai 2014 zu dem Gesetzentwurf des Mindestlohngesetzes Stellung genommen. In der Einleitung seiner Erklärung begrüßte er die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn als unterste Grenze des Arbeitsentgelts zum Schutz von Arbeitnehmer vor Niedriglöhnen. Es werde so ein Beitrag geleistet, dass Wettbewerb in erster Linie über bessere Produkte und Dienstleistungen und nicht über niedrigere Löhne stattfindet.
Mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland erhielten gegenwärtig lediglich einen Lohn von unter 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Dies bewirke eine Spaltung des Arbeitsmarktes und der Gesellschaft. Gesellschaftliche Teilhabe werde von einer stabilen Erwerbsintegration bestimmt. Der erwirtschaftete Lohn bilde die materielle Grundlage auch für die soziale Teilhabe. Er entscheide, ob und in welchem Umfang eine Teilhabe an sozialen und kulturellen Veranstaltungen möglich sei. Die Integrationsfunktion, die aus einem existenz- und soziokulturell sichernden Einkommen
erwächst, dürfe für die Gesellschaft nicht unterschätzt werden. Vor diesem Hintergrund seien Gegenmaßnahmen unabdingbar. Zur Sicherung von Stabilität und Qualität der Arbeit, der Wiederherstellung der Ordnung am Arbeitsmarkt und des Vertrauens in die soziale Marktwirtschaft sei die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns eine wesentliche ordnungspolitische Maßnahme.
Mit der Neuregelung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen werde die Tarifpartnerschaft von Arbeitgebern und Gewerkschaften gestärkt. Gleichzeitig werde durch eine Öffnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für alle Branchen die Möglichkeit geschaffen, branchenbezogene Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklären zu lassen und dies auch für aus dem Ausland nach Deutschland entsandte
Arbeitnehmer. Hiermit würden die richtigen Maßnahmen mit Blick auf den zunehmenden Druck auf herkömmliche Tarifstrukturen und -regelungen und die in Deutschland seit Jahren rückläufige Tarifbindung ergriffen.
Zu den Prüfbitten hat die Bundesregierung am 28.05.2014 Stellung genommen, vgl. Bt-Ds. 18/1558. Die oben wiedergegebene allgemeine Einschätzung teilte die Bundesregierung.
Ich bin gegen jegliche Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn. Ansonsten verfehlt das Gesetz doch seine positive Wirkung.