Bürgergeld kompliziert: Arbeitsgruppe Rechtsvereinfachung nötig

Seit Anfang 2023 gibt es das Bürgergeld. Es hat viele Verbesserungen für hilfebedürftige, erwerbsfähige Menschen gebracht. Aber es ist immer noch sehr kompliziert. Notwendig wäre – wie schon zu Hartz IV Zeiten – eine Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder zur Rechtsvereinfachung beim Bürgergeld.

Die Fraktion Die Linke hatte schon vor mehreren Jahren eine Anfrage zur SGB II-Verwaltungsreform an die Bundesregierung gestellt. Damals ist reagiert worden. Und klar ist auch: das Bürgergeld Gesetz hat vieles vereinfacht. Aber das ist nicht ausreichend.

Was bedeutet Rechtsvereinfachung beim Bürgergeld?

Der Begriff der Rechtsvereinfachung unterstellt, dass die Anwendung und Lesbarkeit der Regelungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bürgergeld Gesetz) einfacher, übersichtlicher und verständlicher werden. Es gibt sehr viele Themenfelder, für die eine Vereinfachung dringend notwendig ist. Das Bürgergeld Gesetzt richtet sich an die Bürger (so der Name). Dann sollte es auch für alle Bürger verständlich und lesbar sein.

Detailfragen bestehen insbesondere zu den Bereichen Alleinerziehende, automatischer Datenabgleich, Selbständige, und  Bedarfsgemeinschaft – Haushaltsgemeinschaft..

Alleinerziehende

Daten fehlen. Wichtig zu wissen ist, wie hoch die genaue Zahl der Alleinerziehenden ist, die Leistungen nach dem Bürgergeld Gesetz beziehen. Dass die Zahl hoch ist, ist bekannt. Es sollten zudem die Gründe der vergleichsweisen hohen Bürgergeld-Bedürftigkeit von Alleinerziehenden untersucht werden.

Im Fokus der Prüfung sollte auch der Mehrbedarf für Alleinerziehende stehen. Wie werden eute die Mehrbedarfszuschläge für Alleinerziehende bewertet? Sie erscheinen zu niedrig.

Das Verfahren für die Berechnung des Mehrbedarfszuschlags für Alleinerziehende muss offengelegt werden.

Automatischer Datenabgleich

Viele Betroffene fragen sich nach Rechtsgrundlagen, die den automatischen Datenabgleich von Jobcentern mit welchen anderen Institutionen regeln.  Die Ziele des automatischen Datenabgleichs sollten überprüft werden, insbesonder auch, inwieweit diese Ziele bislang erreicht wurden. In welchem Umfang wird der automatische Datenabgleiche pro Jahr durchgeführt und ausgewertet. Trifft es zu, dass nach gängiger Verwaltungspraxis im Bürgergeld auch Personen regelmäßig im Wege des automatischen Datenabgleichs überprüft werden, die mit Leistungsbeziehenden in einer Bedarfsgemeinschaft leben? Auch eine Frage, die wir von vielen Bürgergeld – Beziehern hören.

In diesem Zusammenhang wird immer die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zitiert, wonach zur Kontenabfrage durch Sozialbehörden nach § 93 Absatz 8 der Abgabenordnung (AO) „routinemäßige oder anlasslose Ermittlungen […] im Sozialrecht verfassungsrechtlich ebenso wenig zu rechtfertigen [sind] wie im Bereich des Sozialrechts“ (BVerfG vom 13. Juni 2007 – 1 BvR 1550/03 u. a. Rn. 144). Viele Betroffene bewerten die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von automatischen Datenabgleichen, wie sie in § 52 SGB II normiert sind, als nicht gegeben.

Temporäre Bedarfsgemeinschaft

Der Begriff der „temporären“ Bedarfsgemeinschaften wurde geschaffen, um beispielsweise das immer beliebter werdende Wechselmodell nach einer Trennung oder Ehescheidung im Bereich des Bürgergeldes zu erfassen. Interessant zu wissen wäre es, wie viele solche temporären Bedarfsgemeinschaften es  gibt und welche Regelung bestehen, um in diesen Fällen die Bedarfsdeckung  aller betroffenen Personen zu gewährleisten.

Auch ist es wichtig zu wissen, wie häufig in den letzten Jahren Kinder auf Kosten der Jugendhilfe im Heim untergebracht waren und für die Tage, in denen sie zu Besuch bei den Eltern waren, Leistungen nach dem SGB II erhalten haben.

Selbständige

Hinsichtlich der selbstständigen Erwerbstätigen sollte ebenfalls die Anzahl der Bürgergeld Bezieher offen gelegt werden, zudem, wie hoch die durchschnittliche Bürgergeld-Leistung pro selbstständig erwerbstätiger Person ist. Es geht ihr auch um die durchschnittliche Verweildauer dieses Personenkreises im Bürgergeld Bezug.

Zusammenfassung zu Bürgergeld kompliziert – Rechtsvereinfachung nötig

Das Bürgergeld hat eine Vereinfachung gebracht, ist aber weiterhin sehr kompliziert. Die Bürger, an die es gerichtet ist, können es nicht verstehen. Lesbarkeit des Gesetzes fehlt oft.

Es sollte eine Arbeitsgruppe Rechtsvereinfachung für das Bürgergeld Gesetz eingesetzt werden.

Hintergründe der Bürgergeld Verfahrensabläufe in den Jobcentern sollten transparent gemacht werden. Statistische Zahlen zum Bürgergeld müssen für alle einfach zugänglich sein.

Beim Bürgergeld muss mehr Transparenz geschaffen werden.

2 Gedanken zu „Bürgergeld kompliziert: Arbeitsgruppe Rechtsvereinfachung nötig“

  1. Ich denke, es sollte nicht immer gekürzt werden. Besonders Alleinerziehende haben es sehr schwer. Sie müssen sich um Arbeit und um die Kinder kümmern. Das wird vom Staat zu wenig honoriert.

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