Ein Gesetz aus dem Jahr 2012 schreibt vor, dass Hartz-4-Bezieher innerhalb von 5 Jahren lediglich bis zu zwei Jahre einer „Beschäftigung mit Mehraufwandsentschädigung (MAE)“, umgangssprachlich 1-Euro-Job, nachgehen dürfen. Viele von den 1-Euro-Jobberen stoßen nun an diese Zeitgrenze.
1 Euro oder etwas mehr erhalten die Langzeitarbeitslosen zusätzlich zu ihrem ALG 2, also ihrer Hartz-4-Leistung. Sie arbeiten in sozialen Unternehmen, die sehr oft auf die Unterstützung durch die Arbeitslosen angewiesen sind.
Ein-Euro-Jobs zeitlich befristet
Eine Verlängerung des 1-Euro-Jobs ist bei Erreichen der 2-Jahres-Grenze nicht möglich. Man muss nach anderen Wegen suchen. Einer wäre z.B. eine Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes. Ein solcher Freiwilligendienst kann ebenfalls maximal für 2 Jahre geleistet werden. Die Einnahmen hieraus (ein Taschengeld) wird ebenfalls nicht auf den Regelsatz angerechnet.
Viele Stellen plädieren hingegen für eine komplette Abschaffung der 1-Euro-Arbeitsgelegenheiten, weil die Erfahrungen oft negativ waren. Diese Jobs sollten Langzeit-Arbeitslosen die Chance auf einen richtigen Arbeitsplatz eröffnen, ihnen zumindest aber sinnvolle Beschäftigung geben. Das hat nicht funktioniert.
Gewerkschaften fordern, den Ein-Euro-Job durch neue Angebote zu ersetzen. Ein dauerhafter Übergang von Langzeitarbeitslosen in reguläre Beschäftigung muss erreicht werden.
Andere Stellen sehen in den Ein-Euro-Jobs ein sinnvolles Instrument, besonders in der Altenpflege und der Seniorenbetreuung.
Zahl der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung rückläufig
Die Zahl der Ein-Euro-Jobber ist in den vergangenen Jahren immer mehr zurückgegangen. Im Jahr der Einführung im Jahr 2005 wurden im Schnitt 300.000 Hartz-4-Bezieher in einen 1-Euro-Job vermittelt. Gegenwärtig sind es nur noch etwas mehr als 80.000. Ein-Euro-Jobber erhalten durchschnittlich ca.1,50 Euro in der Stunde.
Was aber Alternativen sein können, das möchte gegenwärtig noch niemand sagen.
Rechtliche Grundlage finden die Ein-Euro-Jobs in § 16d. Sozialgesetzbuch II.
Dieser besagt in Abs. 1, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden können. , wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind.
Ich finde viele 1€ jobs als Sklaverei und einige 1€ Jobs könnten als richtige Arbeitsplätze ersetzt werden,wie z.B in Kindergärten,Pflegeheime und in Grünanlagen.Dort werden sehr viele Hartz 4 Empfänger eingesetzt,es sind vollwertig Ausbildungsberuf wie Altenpfleger,die sitzen ja genug zu Hause herum. Wenn diese Einrichtungen genug Lohn zahlen würden und die Arbeitsbedingungen immer stimmen würden,dann würden sich bestimmt Leute finden die dort arbeiten.Aber solange wie es die 1€ Jobs gibt,denkt kein Betrieb daran fachkundiges Leute einzustellen oder die wollen kein mindest Lohn zahlen. Dann wird von den 1€ Jobber verlangt mit Fahrräder zu ihre Einsatzort zu fahren,auch wenn es 10km sind,es wird überhaupt keine Rücksicht mehr genommen ob das die Leute das körperlich schaffen oder nicht. Entweder die Leute machen den 1€ Job oder es wird das Geld gekürzt. Habe schon sehr viele dolle Dinge gehört. Naja die Fallmanger bekommen ja auch Vermittlungsgeld und die Träger bekommen ja auch genug Fördermittel,da wird dann ein richtiger Machtkampf ausgeführt,das die Leute das schon machen.Aber so lange wie die Hartz 4 Empfänger das mitmachen,wird es immer so weitergehen. Es müssen sich viel mehr Hartz 4 Empfänger sich durch einen Anwalt wehren,gegen diese Sklavenarbeit.