Klage gegen Bürgergeld: Wer bezahlt den Rechtsanwalt?

Im Rahmen des rechtlichen Verfahrens bezüglich des Bürgergeldes besteht für jeden die Möglichkeit, sich von einem Rechtsbeistand beraten und im weiteren Verlauf auch verteidigen zu lassen. Die Kosten für den Anwalt übernimmt der Staat. Um eine Beratung in Anspruch zu nehmen, beantragt der Anwalt für seinen Klienten bei Gericht eine Beratungshilfe. Bei einer Genehmigung erhält der Jurist 50 Euro für eine erste Konsultation. Sollte er nach dieser Erstberatung für den Klienten aktiv werden, beispielsweise indem er mit dem Jobcenter kommuniziert, so bekommt er 100 Euro. Kommt es zu einer Verhandlung vor dem Sozialgericht, so werden seitens der Staatskasse bis zu 800 Euro entrichtet.

Voraussetzungen von Beratungshilfe

Um Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können, muss der Rechtssuchende gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Beratungshilfegesetzes nachweisen, dass er aufgrund seiner persönlichen und finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage ist, die erforderlichen Mittel aufzubringen. Zudem darf es keine anderen Möglichkeiten geben, die dem Rechtssuchenden zumutbar sind, wie zum Beispiel Schuldnerberatungsstellen. Für die Prozesskostenhilfe, die bei gerichtlichen Verfahren vor den Sozialgerichten relevant ist, müssen die Kosten der Rechtsverfolgung ebenfalls von dem Antragsteller nicht getragen werden können. Darüber hinaus muss die beabsichtigte Klage hinreichende Erfolgsaussichten haben.

Erfolgsaussichten einer Bürgergeld-Klage

Die Erfolgschancen einer Klage im Bereich des Bürgergeldes sind generell recht hoch, da statistischen Erhebungen zufolge etwa jede fünfte Klage gegen Jobcenter erfolgreich ist. Doch warum sind solche Klagen so erfolgversprechend? Ein Hauptgrund dafür ist, dass die Gesetzgebung zum Sozialgesetzbuch II (SGB II), also den Regelungen zum Bürgergeld, vor etwa einem Jahrzehnt von der Bundesregierung recht hastig entworfen wurde. Das SGB II beinhaltet zahlreiche unklare Rechtsbegriffe und komplexe Berechnungsverfahren, mit denen die Mitarbeiter der Jobcenter bis heute teilweise überfordert sind. Zudem wurde das Gesetz in der Vergangenheit bereits mehr als 60 Mal angepasst und verändert.

Gründe für den Erfolg einer Klage

In den Anfangsjahren von Hartz 4, dem Vorläufer des Bürgergeldes, war die Erfolgsquote von Klagen gegen Bescheide sogar noch höher. Einige Sozialgerichte haben versucht, die Prozesskostenhilfe einzuschränken und lehnten sie in Fällen ab, in denen es um Beträge unter 50 Euro ging. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis jedoch als verfassungswidrig eingestuft, da sie den Grundsatz der Chancengleichheit zwischen Bemittelten und Unbemittelten verletzt. Daher haben auch Bürgergeld-Bezieher das Recht auf einen Rechtsanwalt, da die Jobcenter von Juristen vertreten werden. Ein weiterer Grund für die guten Erfolgsaussichten einer Bürgergeld-Klage ist der Amtsermittlungsgrundsatz, der die Jobcenter und Sozialgerichte verpflichtet, Sachverhalte von Amts wegen umfassend zu klären. Wenn man um Überprüfung des Bescheids unter allen rechtlichen Gesichtspunkten bittet, muss die Behörde selbst herausfinden, ob und wo ein Fehler vorliegt. Aufgrund der vielen Widersprüche schaffen es viele Jobcenter nicht, gesetzliche Fristen für Bescheide einzuhalten. Wenn die Frist einen Tag abgelaufen ist, kann man eine Untätigkeitsklage erfolgreich erheben.

Zusammenfassung

Wer sich gegen das Bürgergeld wehren möchte, kann sich von einem Rechtsbeistand beraten und im weiteren Verlauf auch verteidigen lassen. Die Kosten für den Anwalt übernimmt der Staat. Um Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können, muss der Rechtssuchende gemäß $ 1 Abs. 1 Nr. 1 des Beratungshilfegesetzes nachweisen, dass er aufgrund seiner persönlichen und finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage ist, die erforderlichen Mittel aufzubringen. Zudem darf es keine anderen Möglichkeiten geben, die dem Rechtssuchenden zumutbar sind, wie zum Beispiel Schuldnerberatungsstellen.

1 Gedanke zu „Klage gegen Bürgergeld: Wer bezahlt den Rechtsanwalt?“

  1. Hallo,
    hat jemand einen Tip für einen guten und ALG II erprobten Anwalt in München?

    (Ist es wirklich im Sinne des Staates, dass ich aufgrund von ALG II-Bezug einen teuren Dispo in Anspruch nehmen muss, und das, obwohl ich noch nichts zum Essen gekauft habe?)

    Herzlichen Dank im Voraus.

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