Eine Rentenreform mit einer abschlagfreien Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren wurde von im Koalitionsvertrag festgelegt. Die CSU stand dem ablehnend gegenüber und stimmte wohl nur deshalb zu, weil sie so „ihre“ Mütterrente durchsetzen konnte.
Nun vollführt sie – scheinbar – eine Kehrtwende und setzt sich für großzügigere Regeln bei der Rente mit 63 ein.
Sie will, dass Zeiten mit freiwilligen Beitragszahlungen genauso wie Zeiten der Arbeitslosigkeit bei den Regeln für die Rente mit 63 angerechnet werden.
Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung gibt es rund 300.000 freiwillig Versicherte in Deutschland. Dazu gehören beispielsweise Selbstständige, im Ausland lebende Deutsche oder Hausfrauen, die Kindererziehungszeiten durch freiwillige Beiträge ergänzen. Freiwillig Versicherte können die Höhe ihrer Beiträge selber bestimmen. Die Höchstgrenze beträgt 1124 Euro, die Mindestgrenze 85 Euro. Knapp 90 Prozent der freiwillig Versicherten zahlen lediglich den Mindestbeitrag.
Nach dem gegenwärtigen Gesetzentwurf zur Rente mit 63 werden Zeiten der Arbeitslosigkeit höher bewertet als Zeiten freiwilliger Versicherung. Nach der aktuellen Rechtslage zur Rente ist dies aber genauso, da freiwillige Beiträge nur berücksichtigt werden, wenn Arbeitnehmer vorzeitig und daher mit Abschlägen in Rente gehen. Für eine abschlagfreie Rente zählen sie nicht.
Würde man die Zeiten freiwilliger Versicherung berücksichtigen, so kämen auf das Rentenpaket noch höhere Kosten zu. Damit würde es einem Scheitern einen Schritt näher kommen.