Überzahlte Hartz-4-Leistung nicht zurückzahlen?

Die Bundesarbeitsagentur will in Zukunft zu viel gezahlte Hartz-4-Leistungen nicht mehr zurückfordern, soweit sie nur geringfügig waren.
Es kommt nicht selten vor, dass Hartz 4 Empfänger zu viel an Leistungen erhalten. Oft handelt es sich um kleine Summen, die beispielsweise aus einer Heizkostenerstattung des Vermieters resultieren, die an sich dem Amt zusteht, die der Hartz 4 Bezieher jedoch nicht weitergeleitet hat. In vielen Fällen handelt es sich dabei um Kleinbeträge. Bisher hat das Jobcenter jede Überzahlung zurückgefordert, auch wenn es nur um 3 Euro ging.  Das soll nun mit einer Bagatellgrenze von 50 Euro anders werden. Alle Summen, die unterhalt dieser Grenzen liegen, sollen vom Jobcenter nicht mehr zurückgefordert werden, wenn es nach den Vorstellungen der Bundesagentur für Arbeit geht.
Die BA selbst nennt einen weiteren Beispielsfall für eine Überzahlung. Wenn ein Langzeitarbeitsloser zu einem bestimmten Monat eingestellt wird, er die Stelle aber bereits am letzten Tag des Vormonats antritt, weil dieser auf einen Montag fällt.  Gegenwärtig ist das Jobcenter verpflichtet, die Hartz 4 Leistung für diesen letzten Tag des Vormonats wieder zurückfordern, weil er an diesem Tag die Voraussetzungen für den Bezug (Arbeitslosigkeit) nicht mehr gegeben sind.  Dies werde von vielen Betroffenen als pedantisch angesehen.
Der Verwaltungsaufwand für die Jobcenter sei, so die BA, sehr oft um ein Vielfaches höher als die Forderung selbst. Hinzu komme, dass die Erfolgsaussichten, die Kleinbeträge zurückzuerhalten, in den meisten Fällen nur sehr gering seien, insbesondere dann, wenn die Betroffenen überschuldet sind.
Die Einführung einer Bagatellgrenze für die Rückforderung von zu viel gezahlten Hartz-4-Leistungen ist ein Punkt eines Reformpakets zur Vereinfachung der Hartz-4-Regelungen.
Ob eine Umsetzung erfolgt, muss die Gesetzgebung entscheiden. Das wird frühestens Ende 2014 geschehen.
Gegen die Einführung einer Bagatellgrenze sprechen hingegen grundsätzliche Bedenken, denn das Bewusstsein der Öffentlichkeit könnte sich dahingehend verändern, dass der im Bereich der Sozialleistungen der Eindruck entsteht, alles was unter 50 Euro liegt, brauche nicht mehr zurückgezahlt werden.

1 Gedanke zu „Überzahlte Hartz-4-Leistung nicht zurückzahlen?“

  1. Hallo was ist Wenn Mann nix da für kann Wenn das jobcenter vom 1.1.15 bis ,31.1.15 143.64€ zürück haben möschte ob woll es nicht meine schuld ist und icu hab es erst von inkasso jobcenter erfahren das sie geld haben wollen 29.1.16 was kann Mann machen da gegen

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