Hartz-IV-Regelsatz zum 1. Januar 2014 erhöht

Die Regelsätze der Hartz-4-Grundsicherung sind  zum 1. Januar 2014 angehoben worden. Ein alleinstehender Erwachsener erhält 9 Euro monatlich  mehr ausgezahlt. Für Kinder und Jugendliche steigt der Regelsatz ebenfalls.

Insgesamt betrachtet werden alle Regelbedarfsstufen um 2,27 Prozent aufgestockt. Begünstigt sind die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Grundlage ist die neue Regelsatzverordnung 2014, die die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats erlassen hat.

Die neuen Regelsätze für Hartz IV

Nach den neuen Sätzen bekommt ein alleinstehender Erwachsener im Monat 391 Euro Grundsicherung. Im Vergleich zum Vorjahr 9 Euro mehr.
Die  Bedarfssätze für die im Haushalt lebenden Partner und Kinder als Teil der Bedarfsgemeinschaft wachsen entsprechend.

Regelbedarfsstufen 2014 im tabellarischen Überblick

Alleinstehend/Alleinerziehend 391 Euro (9 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 1
Paare/Bedarfsgemeinschaften 353 Euro (8 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 2
Erwachsene im Haushalt anderer 313 Euro (7 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 296 Euro (7 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis unter 14 Jahren 261 Euro (6 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 6 Jahre 229 Euro (5 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 6

Zusätzlich zum Regelsatz werden die Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen geleistet – unter der Prämisse, dass sie verhältnismäßig sind sind. Ob das der Fall ist ergibt sich aus dem örtlichen Mietniveau.

Preisentwicklung maßgebend für die Hartz 4 Erhöhung

Aus dem Gesetz über die Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung SGB II und SGB XII folgt, dass die Hartz-IV-Regelsätze jedes Jahr überprüft und neu festgelegt werden.
Die Neuberechnung der Regelbedarfe basiert auf einem Mischindex, der sich zu 70 Prozent aus der regelsatzrelevanten Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung ergibt. Für das Jahr 2014 wurde die Veränderung des Mischindexes für Juli 2012 bis Juni 2013 als Grundlage genommen.

Die Preisentwicklung regelbedarfsrelevanter Güter und Dienstleistungen sowie die Entwicklung der Nettolöhne wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt.

Weitere Infos

Ausführliche Hinweise zum Thema finden Sie hier: Hartz IV Regelsatz

1 Gedanke zu „Hartz-IV-Regelsatz zum 1. Januar 2014 erhöht“

  1. Hallo,

    ich habe da mal eine Frage, muss das Arbeitsamt bei Anspruch auf Hartz4 auch die Stromkosten übernehmen, wenn der Wohnbereich nur über eine Elektroheizung verfügt und es auch keine andere Heizmoeglichkeit gibt? und wenn ja wieviel wäre dann der Anteil vom Amt, da ja sicherlich die nomalstromkosten abgezogen werden. Bitte teilt mir das mal mit.

    mit freundlichem Grüßen

    Norbert Hollerbaum

    Antworten

Schreibe einen Kommentar