Solidarische Lebensleistungsrente

Die CDU wollte die Lebensleistungsrente, die SPD die Solidarrente. Nun kommt – so der Koalitionsvertrag – die solidarische Lebensleistungsrente. Eingeführt werden soll sie bis zum Jahr 2017.
Die künftigen Koalitionspartner CDU/CSU und SPD begründen dies damit, dass sich Lebensleistung und langjährige Beitragszahlung in der Sozialversicherung auszahlen müsse. Wir werden daher eine solidarische Lebensleistungsrente einführen.

1. Stufe: Einkommensprüfung

Der Grundgedanke für die solidarische Lebensleistungsrente ist folgender:  Wer durch langjährige Beitragszahlung in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, nämlich mindestens 40 Jahre, und im Alter dennoch weniger als 30 Rentenentgeltpunkte Alterseinkommen erreicht, erhält eine  Aufwertung der erworbenen Rentenentgeltpunkte.   Bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit werden wie Beitragsjahre behandelt Es findet also eine Einkommensprüfung statt.
Die neue solidarische Lebensleistungsrente gereicht somit in erster Linie Geringverdienern zum Vorteil sowie Menschen, die Angehörige gepflegt oder Kinder erzogen haben.
In einer Übergangszeit bis 2023, in der 35 Beitragsjahre ausreichen, werden die Erwerbsbiografien der Menschen in den neuen Bundesländern besonders berücksichtigt.
Eine zusätzliche Altersvorsorge ist weitere Voraussetzung für die Solidarrente.

2. Stufe: Bedürftigkeitsprüfung

Auf einer zweiten Stufe sollen Menschen, die trotz dieser Aufwertung der Rentenentgeltpunkte nicht auf eine Rente von 30 Entgeltpunkten kommen, einen weiteren Zuschlag bis zu einer Gesamtsumme von 30 Entgeltpunkten erhalten. Voraussetzung: sie sind bedürftig. Es findet also eine Bedürftigkeitsprüfung wie im Sozialhilferecht statt
Die Finanzierung der solidarischen Lebensleistungsrente erfolgt aus Steuermitteln. Weniger Ausgaben in der Grundsicherung im Alter werden als Steuerzuschuss der Rentenversicherung zufließen.

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