Viele Deutsche arbeiten für eine kurze oder auch längere Zeit im Ausland. Sie sollten sicherstellen, dass für ihre Rente gesorgt ist. Denn eine Rente erhält ein Arbeitnehmer aus jedem Land nur gemessen an der Zeit, die dort eingezahlt hat. Zudem gibt es Mindestversicherungszeiten, die eingehalten werden müssen. Auch der spätere Rentenantrag muss sorgfältig gestellt werden.
Mit anderen Worten bedeutet dies, dass man sich mit der gesetzlichen Rentenversicherung des Gastlandes frühzeitig vertraut machen sollte. Zahlt man dort ein, so sollte man sicherstellen, dass man die Mindestzeit einhält. Kehrt man zu früh nach Deutschland zurück, erhält man keine Rente.
Auch in Deutschland gibt es eine Mindestversicherungszeit. Diese beträgt fünf Jahre. Der Arbeitnehmer hat dann einen Anspruch auf Rente, wenn er die gesetzliche Altersgrenze erreicht. Selbstverständlich beeinflussen viele Faktoren die Rentenhöhe, so die Dauer der Beitragszahlung, die Höhe des versicherungspflichtigen Einkommens, Kinderbetreuungszeiten, das Alter, in dem man in Rente geht.
Für die gesetzliche Rentenversicherung ist es ein Unterschied, ob ein Arbeitnehmer von einem deutschen Arbeitgeber in eine ausländische Niederlassung entsendet wird oder ob er einen Job bei einem ausländischen Arbeitgeber annimmt.
Ist die Entsendung nur kurz, so kümmert sich in aller Regel der deutsche Arbeitgeber um die Sozialversicherung. Bei einem längerfristigen Job bei einem ausländischen Arbeitgeber muss der Arbeitnehmer die Initiative ergreifen.
So ist es möglich, sich bei der Auslandsabteilung des eigenen Rententrägers nach Formalität zu erkundigen. Belege über das Arbeitsverhältnis und die Einzahlungen in die Rentenkasse sind aufzubewahren, um einen Nachweis über die Beitragszahlungen zu haben. Der Rentenantrag muss später bei dem zuständigen Rententräger des Landes, in dem sie ihren Wohnsitz haben, gestellt werden. Der Arbeitnehmer muss Zeiten einer Beschäftigung außerhalb des Wohnsitzstaates angeben. Dann leitet die Rentenversicherung des Wohnsitzstaates das Rentenverfahren in den übrigen Staaten ein.
Wenn der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in einem Staat hat, mit dem kein Abkommen besteht, so muss er die deutsche Rente über die Deutsche Rentenversicherung beantragen.
Hallo !
Ich und meine Frau leben mit unserer Gesamt-Rente von 1242,– euro in Polen-Europa-weil wir uns Deutschland nicht leisten können !
Hier in Polen haben wir Unterschreiben müssen das wir keine Sozialhilfe beantragen da wir sonst das Land verlassen müssen !
Wer kann uns Helfen – Ich habe in Polen eine OP. Hüftprothese bekommen
bin behindert dadurch meine Frau leidet an Fibromyalgie und schweren Depressionen
wir waren nie auf sozialhilfe ! Bekommen wir von Ihnen eine Hilfe
oder wenigstens eine Antwort – Der Paritätische Bund Antwortet wie ALLE nicht !