Mutterschutz und Urlaubsanspruch

Zu Beginn des neuen Jahres 2014 müssen viele Arbeitnehmer ihre Urlaubswünsche beim Arbeitgeber einreichen. Schwangere haben hier ein Problem, denn sie müssen zunächst herausfinden, wie viele Urlaubstage ihnen im kommenden Jahr zustehen. Allerdings verkürzt sich der Urlaubsanspruch allein aufgrund des Mutterschutzes nicht.

In der Elternzeit hingegen ruht das Arbeitsverhältnis. Das bedeutet, dass sich der Urlaubsanspruch pro Monat Elternzeit um ein Zwölftel reduziert. Geht eine Frau beispielsweise im August in den Mutterschutz und hat im September Elternzeit, so verkürzt sich ihr Urlaubsanspruch für das Jahr um vier Zwölftel.

Treten in der Schwangerschaft gesundheitliche Problem auf, ist es möglich, dass der Arzt ein Beschäftigungsverbot ausspricht. Dann dürfen Frauen bereits im frühen Stadium der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten. Dies reduziert den Urlaubsanspruch nicht.  Kann eine Frau im oben angeführten Beispiel bereits im Mai nicht mehr arbeiten, so verkürzt sich ihr Urlaubsanspruch dennoch nur um vier Zwölftel.

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