Ausbildung: Recht und Pflichten

Im August und September beginnt für viele junge Menschen ihre Zeit als Azubi in einem Unternehmen. Die meisten Lehrstellen sind schon besetzt. Die Azubis und ihre Arbeitgeber müssen wissen, welche Rechte und Pflichten sie im Ausbildungsverhältnis haben.

Grundsätzlich gilt, dass das Ausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis ist, auf das das allgemeine Arbeitsrecht anwendbar ist. Es gelten jedoch viele Sonderregelungen zum Schutz der Jugendlichen.

Arbeitszeit:

Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn im Betrieb täglich 8,5 Stunden gearbeitet wird, gilt dies auch für Jungendliche, jedoch bis höchstens 40 Stunden pro Woche.

Ausbildungsvertrag

Der Ausbildungsvertrag beinhaltet Regeln über die Dauer der Ausbildung, die Probezeit, den Urlaubsanspruch und die Vergütung. Vereinbarungen in diesem Vertrag, die gegen das Gesetz verstoßen, sind ungültig. Wird etwa weniger als der gesetzlich zustehende Mindesturlaub vereinbart, so ist diese Regelung nichtig.

Ausbildungsnachweis

Der Azubi ist verpflichtet, ein Berichtsheft zu führen. Dort dokumentiert er seine Tätigkeiten. In Streitfällen kann dieses Berichtsheft als Beweismittel eingesetzt werden, etwa in den häufig vorkommenden Fällen, in denen es darum geht, ob der Arbeitgeber den Auszubildenden entsprechend dem Ausbildungsplan eingesetzt hat.
Das Berichtsheft darf der Azubi während der Arbeitszeit führen.

Ausbildungszweck

Dem Azubi dürfen von seinem Ausbilder nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen. Es müssen solche Aufgaben sein, die geeignet sind, Fertigkeiten, Fähigkeiten und oder Kenntnisse systematisch zu vermitteln, die sowohl dem Erwerb von Berufserfahrung als auch dem Bestehen der Abschlussprüfung dienen.

Berufsschule

Für den Besuch der Berufsschule muss der Azubi vom Betrieb freigestellt werden. Schulpflichtige dürfen morgens nicht vor der Berufsschule beschäftigt werden, Jugendliche auch nach dem Unterricht nicht, wenn die Schule fünf Unterrichtsstunden oder länger dauerte.

Pausen

Die Pausen müssen mindestens 30 Minuten lang sein, wenn bis zu sechs Stunden am Tag gearbeitet wird. Ist die Arbeitszeit länger, müssen die Pausen zusammen 60 Minuten lang sein. Jede Pause muss mindestens 15 Minuten betragen.

Probezeit

Die Probezeit beträgt mindestens einen Monat, höchstens aber vier Monate. In der Probezeit können der Auszubildende, aber auch der Ausbildungsbetrieb ohne Angabe von Gründen kündigen. Danach darf dem Azubi nur noch bei schweren Verstößen gegen seine Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis gekündigt werden. Der Azubi selbst hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn er einen anderen Beruf erlernen will.

Überstunden

Überstunden dürfen vom Azubi nicht verlangt werden. Der Auszubildende darf allerdings freiwillig Mehrarbeit leisten.

Urlaub

Der Urlaubsanspruch des Azubi ist gesetzlich geregelt, jedenfalls als Mindestanspruch. Bis zu 15jährige Azubis haben einen Anspruch auf 30 Werktage, 16jährige einen Urlaubsanspruch auf 27 Werktage und 17-jährige auf 25 Werktage. Zu den Werktagen zählt auch der Samstag. Über 18 Jahre alte Auszubildende haben einen Mindesturlaubsanspruch auf wenigstens 24 Werktage.

1 Gedanke zu „Ausbildung: Recht und Pflichten“

  1. hallo, ich habe eine frage. viel besser gesagt ein Problem. ich lebe von hartz 4 und habe einen Minijob. mein sohn ist 23 jahre und hat nun die Möglichkeit eine Ausbildung im sommer zu beginnen. unsere oder besser gesagt sein Sachbearbeiterin hatte ihm mitgeteilt, dass er diese Ausbildung NICHT beginnen darf. er soll sich einen „normalen“ Job suchen. ist aber ungelernt. dürfen die das ?
    ich würde mich über eine verbindliche und nachvollziehbare antwort sehr sehr freuen. bedanke mich. sabine

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