Das Sozialgericht Düsseldorf hat unter dem Az S 10 AS 87/09 geurteilt, dass Einnahmen für einen ausgezahlten Resturlaub nicht auf das ALG II angerechnet werden dürfen. Eine Urlaubsabgeltung sei eine zweckbestimmte Einnahme und nach dem Sozialgesetzbuch nicht als Einkommen zu werten. Es diene einem anderen Zweck als das Arbeitslosengeld II. Die Urlaubsabgeltung sei mit einer Entschädigung vergleichbar, die den Empfänger finanziell in die Lage versetzen soll, die verpasste Erholungsphase nachzuholen, etwa durch Restaurantbesuche oder Wellness-Aktivitäten. Dieser Zweck würde aber unterlaufen, würde die Urlaubsabgeltung auf die Hartz IV Zahlung angerechnet.
Dem Urteil lag der Fall einer 59-jährigen Frau zugrunde, der bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses noch ein Resturlaubsanspruch zustand. Zur Abgeltung dieses Resturlaubs erhielt die Frau vom Arbeitgeber etwa 400 Euro ausgezahlt. Das Jobcenter wertete dieses Geld als Einkommen und rechnete es mindernd auf die Hartz IV Leistung an.
Heidi K, 61 Jahre alt!
Nach fast einem Jahr habe ich vom Jobcenter eine Aufforderung gekommen, eine Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Urlaubsabgeltung und den Kontoauszug wo die Urlaubsabgeltung überwiesen wurde. Das war im Dezember 2015. Ich hatte mich diesbezüglich schon im letzten Jahr erkundigt, ob ich das angeben sollte. Da das nicht pfändbar ist habe ich von der Abgeltung meine Schulden bezahlt. Droht mir jetzt eine Rückzahlung bzw. ein Gerichtsverfahren?
Ich bin 2013 schwer an einen Keim erkrankt und konnte meine Arbeit nicht aufnehmen. Somit bekam ich eine Urlaubsabgeltung für 2013, 2014 und 2015! Im Oktober 2015 haben wir einen Auflösungsvertrag gemacht. Bis Februar 2016 bekam ich Arbeitslosengeld II! Ab März 2016 bin ich vorzeitig in Rente gegangen! (Behindertenrente)
Ich bitte um eine Antwort.
LG
—und?? werden die Anfragen hier auch fachkundig und hilfreich beantwortet?? Ansonsten kann man sich ja jede Frage sparen…
ich weiß nicht, warum wir seit dieser Reform 7 Jahre stillhalten, aushalten, jede staatlich verordnete Demütigung hinnehmen? Geht es uns immer noch gut genug dabei?? Und uns teilweise wie Sozialschmoratzer bewerten lasse müssen?? Immerhin schaffen und sichern wir Arbeitsplätze!! Nicht wir, sondern der Staat ist der soziale Schmarotzer. Indem er uns unter Niveau arbeiten und leben läßt und alle Konsequenzen daraus einspart, die Renten z.B.
Ich habe zum H-IV-regelsatz gearbeitet, sogar weniger erhalten, war für alles gut. Meine Einsatzbereitschaft kam dem _“Arbeitgeber“ sehr entgegen, ich wurde schändlichst ausgenutzt, der mußte nicht mal Soz,-vers,-beiträge zahlen. Hat weder Tariflohn gezahlt, noch Gratifikationen. Im Gegenteil:hat sich noch gebrüstet, mich in Arbeit gebracht zu haben. Nur: mit der Förderung war auch mein Arb.-Vertrag beendet. In letzter Minute habe ich Lohnnachzahlung und Weihnachtsgeld eingeklagt, und bekam Recht! Auch ich habe meinen Arb.-vertrag 2 Anwälten zur Einsicht gegeben.Meint Ihr, es hat mich auch einer darauf hingewiesen, daß ich mit diesem Vertrag Lohnanspruch nach Tarif geltend machen kann? Das wurde erst bei der Klage vor Gericht durch den Arbeitsrichter bemerkt, der darauf hinwies. Zu diesem zeitpunkt konnte ich nur noch rückwirkend für die letzten 6 Monate Gehaltszahlung nachfordern.–Dies hatte Vor- u.Nachteile; denn damit begann auch das mobbing,durch den boß, da heißt es dann“bossing“. der hat alles versucht, mich vorfristig fristlos zukündigen, um der Nachzahlung zu entgehen. Selbst eine Druckkündigung wurde erwogen.Und das alles mit freundlicher Genehmigung und Förderung dank Schröder und Nachfolger.. Für das gleiche Geld bin ich nun zu Hause und leg mich mit dem Amt an.Wieso kämpfen wir bnicht für das bedingungslose Einkommen, eine wirkliche Grundsicherung? Bis jetzt hab ich immer gern und viel zu oft unter Bezahlung gearbeitet. Der Staat kann sich seine verlogene Arbeitsförderung an den Hut stecken. Auf geförderte Arbeitsstellen verzichte ich ab jetzt.
VG
Keule
Guten Tag,meine Situation ist folgende:ich möchte mich von meinem Mann trennen.da ich mit 2von 3kindern(8und13)eine eigene Wohnung suchen möchte ist meine frage folgende:wie gehe ich nun vor?gehe ich hier vor Ort zum sozialamt oder zu dem Sozialamt wo ich hinziehe.danke für eine antwort
Woher haben Sie das?
Mir ist das bekannt von Gegenhartz.de vom 16.11.2012 , ich bin leider voll auf diese Fehlinformation reingefallen und es auch auf eine Klage unter einer Einbeziehung eines Rechtsanwaltes ankommen lassen.
Dieses Urteil basiert auf der ursprünglichen Rechtsgrundlage vor dem 01.2011 und beruft sich dabei auf SGB2 §11, der damals noch die Nichteinbeziehung von Einkommen bei Voraussetzungen gemäß BGB §253 (1) u..(2) in vollem Umfang berücksichtigte.
BGB §253 (1) ist dabei maßgebend und wurde mit Änderung des SGB2 zum 01.2011 mit dem neu eingeführten §11a nicht mehr mit einbezogen..
Ergo handelt es sich hier um eine Falschmeldung und ich kann nur warnen!
Seit 01.2011 gilt auch eine Urlaubsabgeltung als Einkommen. Nur wer nachweislich eine Urlaubsabgeltung für eine Zeit vor diesem Datum erhalten hat, kann auch mit einer Nichtanrechnung zum Einkommen rechnen.
Das muß ich jetzt mal aus eigener und leidiger Selbsterfahrung mitteilen und kann nur jedem empfehlen nicht jeder populistischen Medienschlagzeile und auch nicht jeder hochbrisanten und scheinbar tagesaktuellen Mittteilung , respektive einer Info zur gültigen Rechtslage in diversen Erwerblosen-u. ALG2-Foren zu vertrauen.
Jedenfalls warne ich davor wenn ihr nicht Juristen seid und selbst dann solltet Ihr Euch kontinuierlich einen Überblick über die aktuelle Rechtslage verschaffen.
Wer da nicht auf dem Laufendem ist, hat verloren!!!
Anders kann ich mir auch nicht so eine Fehlinformation zur Urlaubsabgeltung, die im Dezember 2012 immerhin für Schlagzeilen gesorgt hat und dann von allen Hartz4-ALG2- u. – Erwerbslosenforen ungeprüft aufgenommen und weiterverbreitet wurde, absolut nicht erklären.
Vertraut auch keinen Rechtsanwälten, die haben nur ein Interesse!!
1. erst einmal dafür sorgen, dass ALG2-Bezieher Gerichtskostenbeihilfe beantragen.
2. Wenn das genehmgt ist, möglichst den Streitwert , ob begründet oder nicht, nach oben
treiben, daran orientiert sich nämlich deren Honorar.
3. Dem Mandanten dieses Vorgehen auch schmackhaft machen, etwa mit dem Argument:
„Je mehr wir einklagen, um so mehr kommt am Schluss auch raus, selbst wenn wir
Abstriche machen müssen.“( Das stimmt auch, die Anwälte haben nur „versehentlich“
plural verwendet)
4.Den Mandanten darüber in Unkenntnis lassen, dass er 5 Jahre lang nach Urteil oder
Vergleich bei Besserung der finanziellen Lage dazu verpflichtet ist Gerichts-u. die
Anwaltskosten zu begleichen.
5. Bei Verhandlungstermin deutlich verspätet ankommen um den Richter zu verärgern
6. Unvorbereitet und wild in den Akten rumstöbern und ohne Antworten auf Befragung
desRichters
7. Falschaussagen der Gegenseite nicht dementieren
8. Ungünstigen Vergleich für den Mandanten abschließen, aus dem hervorgeht, dass die
eigenen Anwaltskosten refinanzierbar sind und sonst nix, ohne das mit dem
anwesenden Mandanten vorher abzuklären.
9. ….und, und, und,….diese Liste könnte ich noch beliebig weiter fortsetzen.
Fakt ist, Anwälte wollen Euer Bestes, Euer Geld, stellvertretend das Geld
von der Staatskasse. Mehr nicht und das ist meine Erfahrung und zwar nicht die Erste!!!
Insofern kann ich nur jedem empfehlen, traut euch selbst, keinesfalls einem Anwalt, seid misstrauisch und lasst Vorsicht walten, auch bei jedem vordergründig 100% sicherem Rechtstipp aus ALG2-Foren…..etc…
Vertraut nur Euch selbst, meinetwegen auch noch Gott, falls Ihr gläubig seid.
nur eine frage,wie lange bekomme ich kein hartz4 wenn die anrechnung der abfindung meines mannes ungefähr 10.000 ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich vernehmen kann, ist das Urteil (Az.S 10 As 87/09) noch nicht gültig. Heute habe ich auch eine Nachzahlung (ausgezahlter Resturlaub aus 2011) von der ULAK bekommen. Wie soll man sich jetzt verhalten? Ich bekomme Alg2 und habe ein Problem! Wie soll ich jetzt vorgehen? Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen freuen. Mit freundlichen Gruß s.j.
Urlaubsabgeltung nicht auf Hartz IV anrechenbar
Guten Tag,
ist das Urteil schon rechtskräftig? Wenn nicht, wie lange dauert so etwas, bis ein Urteil gesprochen wurde?
Liebe Grüße
Marion
Ist wohl doch rechtens, wird so gemacht von der Arge gerade passiert
sehr geehrte damen und herren,
meine anfrage zu hartz IV in sache nebenkostenberechnung-anteil-nachzahlung für boiler,nachtspeicheröfen. darf amt diese leistungen verweigern. kann miete gesondert von vermieter über Arge eingezogen werden, damit keine mietschulden entstehen?? wie sieht es bei einer verlobung aus, partner wohnen nicht gemeinsam in der wohnung da jeder über einen eigenen haushalt verfügt und achtzig-kilometer getrennt lebt. der eine bei seiner mutter wegen studium und kindsmutter mit kind in einer anderen stadt. amt verweigert ständig pünktliche bearbeitung der anträge, es dauert ständig ein halbes jahr bis zur zusendung und berechnungen stimmen auch nicht. deswegen auch jugendamt eingeschaltet, da kindsmutter mit der seelischen stabilität nicht mehr kann. welche gerichte sind für diesen fall zuständig da klageweg nicht mehr auszuschließen sind. leiblicher vater zahlt unterhalt und großeltern bemühen sich auf den ämtern klarheit zu schaffen, da alles nur noch ein skandal ist, wie mit kindsmutter rumgesprungen wird. jugendamt wurde mehrmals eingeschalten und versteht nicht warum die bearbeitung der anträge so schludert.
über eine antwort würde ich mich sehr freuen und wäre ihnen auch sehr dankbar.
Gruß St. W.