Krank im Urlaub und andere Sonderfälle

Das Arbeitsrecht weiß die Antworten auf Sonderfälle, die mit dem Erholungsurlaub zusammenhängen.

Wie muss sich ein Arbeitnehmer verhalten, der im Urlaub krank wird?

Ein Arbeitnehmer, der im Urlaub krank wird, hat aufgrund der Erkrankung keine Möglichkeit sich zu erholen. Deshalb darf er die Krankheitstage später im Joch einmal als Urlaub nehmen. Wichtig ist jedoch, dass er sich schon am ersten Krankheitstag beim Arbeitgeber meldet, per Telefon oder Email. Zudem muss er sich im Urlaub krankschreiben lassen und später ein ärztliches Attest vorlegen, eine AU-Bescheinigung. Nicht erlaubt ist, den Urlaub einfach um die Zahl der Krankheitstage zu verlängern. Wenn der Arbeitnehmer wieder gesund ist, muss er am ersten Arbeitstag nach dem Urlaub wieder zu seinem Arbeitsplatz zurückkehren.
Wenn ein Kind des Arbeitnehmers im Urlaub erkrankt, gelten die oben dargelegten Regeln zum Ausgleich nicht. Der Vater oder die Mutter, die das Kind gepflegt haben, haben keinen Anspruch auf freie Tage.

Kündigung und Urlaub

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet und noch offene Urlaubstage bestehen, muss der Arbeitnehmer zunächst versuchen, seinen Urlaub noch vorher zu nehmen. Lehnt der Arbeitgeber dies ab, muss er den nicht genommen Urlaub seines Beschäftigten in Geld ausgleichen.

Kurzarbeit und Urlaub

Wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit reduziert, weil die Auftragslage dies erfordert, so hat dies keinen Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch. Ausnahme: Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung regeln diesen Fall ausdrücklich, sehen etwa vor, das Arbeitnehmern bei Kurzarbeit weniger oder kein Urlaub zusteht.
Zum Problemkreis Urlaub und Kurzarbeit hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Urlaubsanspruch entfällt, wenn der Arbeitnehmer auf Kurzarbeit Null gesetzt wird und ein Jahr nicht arbeitet.

Urlaub und lange Krankheit

Wenn eine Krankheit mehrere Jahre dauert, so haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Summe aller entgangenen Urlaubstage. Der Urlaub verfällt nach 15 Monaten.

1 Gedanke zu „Krank im Urlaub und andere Sonderfälle“

  1. 1Jahr Krankheit, noch viele Urlaubstage übrig, Kündigung, Arbeitsfähig, aber mehr Urlaubstage übrig, als ich noch beim Arbeitgeber nehmen kann-gleichzeitig aber Krankengeld bekommen.Anspruch auf Urlaubsgeld?

    Antworten

Schreibe einen Kommentar