Aus 400 wird 450-Euro-Job

Der Minijob wird reformiert. Zum 1. Januar 2013 gelten neue Verdienstobergrenzen für geringfügig Beschäftigte. Sozialversicherungsfrei dürfen nunmehr bis zu 450 Euro verdient werden. Bisher lag die Grenze bei 400 Euro.
Wer bis zum 31. Dezember 2012 jedoch zwischen 400 und 450 Euro verdient hat, bleibt für eine Übergangszeit von 2 Jahren versicherungspflichtig beschäftigt, also weiter Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenkasse, der Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
Für neue Beschäftigungsverhältnisse ab dem 1. Januar 2013 setzt die Sozialversicherungspflicht erst bei einem Bruttoverdienst von 450, 01 Euro ein.
Aber es gelten beim Minijob nicht nur neue Verdienstregelungen. Auch die Rentenversicherungspflicht ist jetzt die Regel. Auf Antrag kann sich der geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer jedoch von der Pflicht befreien lassen. Dies kehrt die bisherige Gesetzeslage um, nachdem nur auf Antrag reguläre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden.
Weiterhin zuständig für die Meldung eines Minijobs und die Einziehung der pauschalen Versicherungsbeiträge und Steuern ist die Minijobzentrale, die bei der Bundesknappschaft angesiedelt ist.

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