Hausordnung ist Teil des Mietvertrages

Die Hausordnung wird dem Mietvertag oft angehängt und findet sich in einem gesonderten Formular. Dennoch ist die Hausordnung  teil des Mietvertrages, denn mit der Unterzeichnung desselben werden die Regelungen der Hausordnung ebenfalls akzeptiert, jedenfalls generell in den meisten Fällen.

Die Hausordnung muss nicht für alle Mieter im Haus dieselben Regelungen beinhalten. Sie ist Bestandteil des einzelnen Mietvertrages und kann deshalb variieren. Mieter haben kein Recht darauf, gleich behandelt zu werden. Das gilt sowohl hinsichtlich der Hauptpflichten, wie etwa der Miethöhe, aber auch für die Hausordnung. So kann es durchaus sein, dass ein Mieter etwa bei den Putzpflichten strengere Regeln befolgen muss als ein anderer. In der Praxis kommt dies allerdings selten vor.

Allerdings darf der Vermieter einzelne Mietvertragsparteien nicht unverhältnismäßig benachteiligen.

1 Gedanke zu „Hausordnung ist Teil des Mietvertrages“

  1. Muß man als 41 jähriger ALG II Bezieher,
    wenn man in eine WG mit den Eltern zieht die beide Rentner sind ,damit rechnen das einem die Leistungen und die Zahlung des Mietanteils verwehrt wird oder gibt es da eine Regelung damit es nicht als Bedarfsgemeinschaft berechnet wird???

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