Bei einer Trennung, nicht erst bei einer Scheidung, müssen Ehepaare ihren Vermieter informieren. Dieser muss wissen, wer in der ehemals gemeinsamen Wohnung bleibt.
Sobald der Vermieter diese Mitteilung bekommen hat, tritt der verbleibende Partner in den Mietvertrag ein. Wenn beide Ehegatten Mieter der Wohnung waren, setzt der verbleibende Partner das Mietverhältnis allein fort.
so ein stuss