Viele Schüler und Studenten suchen sich in den Sommerferien 2012 bzw. Semesterferien einen Ferienjob. Doch es gibt einiges zu beachten, damit vom Lohn nichts verloren geht.
Steuerkarte: Für Schüler und Studenten ist es empfehlenswert auf Steuerkarte zu arbeiten. Sie bekommen ihr Gehalt ohne Einbußen, also brutto gleich netto.
Sozialversicherung: Ferienjobs sind normalerweise sozialversicherungsfrei, allerdings nur dann, wenn die Beschäftigung nicht länger als 50 Arbeitstage im Jahr oder bei einer 5-Tage-Woche nicht mehr als 2 Monate dauert.
Steuer: Lohnsteuer fällt erst bei einer monatlichen Bruttovergütung von über 900 Euro an. Das sind 11.000 Euro im Jahr. Liegen Schüler und Studenten unter dieser Summe, bekommen sie die vom Arbeitgeber abgeführte Steuer im kommenden Jahr im Rahmen der Steuererklärung vom Finanzamt erstattet.
Problematisch ist es, wenn sich an den Ferienjob direkt eine Berufsausbildung anschließt. Dann wird nämlich auch die Aushilfszeit sozialversicherungspflichtig.
Kindergeld: Für das Kindergeld ist es unerheblich, wie viel der volljährige Ferienjobber verdient. Es darf lediglich nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Wird diese Grenze überschritten, kann der Bezug des Kindergeldes gefährdet sein.
Bafög: Die Ausbildungsförderung von Studenten wird erst gekürzt, wenn pro Jahr mehr als 4800 Euro verdient werden.