Inwieweit ist eine private Nutzung des Diensthandys erlaubt? Diese Frage stellen sich viele Arbeitnehmer. Die Arbeitsrechtler formulieren so: Die private Nutzung des Diensthandys ist nur dann nicht erlaubt, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter ausdrücklich darauf hinweist.
Fehlt ein solches Verbot des Arbeitgebers müssen sich Privatgespräche im normalen Rahmen halten, den Chefs üblicherweise hinnehmen. Wenn der Arbeitgeber den Umfang der privaten Nutzung aufgrund von hohen Kosten angemahnt, so ist unter Umständen mit einer Kündigung zu rechnen, wenn weiter wie bisher privat telefoniert wird.
Auf der sicheren Seite steht, wer gleich bei Erhalt des Diensthandys mit dem Arbeitgeber das Thema Privatnutzung klärt. Am besten ist es, wenn die Übereinkunft schriftlich festgehalten wird. So lassen sich später Streitigkeiten vermeiden.