Bildungspaket: Jedes zweite Kind beantragt Hilfen

Das Bundesverfassungsgericht hatte vor zwei Jahren in einem Urteil zu den Hartz-IV-Sätzen entschieden, dass Kinder keine kleine Erwachsene sind. Die Kinder-Regelsätze mussten neu berechnet werden. Allerdings gab es nur wenig mehr Geld, stattdessen wurde das Bildungspaket von der Bundesregierung verabschiedet.

Nach Untersuchungen von Städtetag und Landkreistag sind für etwas mehr als die Hälfte der 2,5 Millionen anspruchsberechtigten Kinder Leistungen aus dem Bildungspaket beantragt worden. Am stärksten nachgefragt sind Mittel für Mittagessen, für Schulausflüge und Zuschusse für Sport- oder Musikunterricht. Lernförderung und Schülerbeförderung werden nur mit ca. 5 Prozent beantragt.
Ist das nun ein Erfolg, wenn bereits die Hälfte der berechtigten Kinder die Leistungen in Anspruch nehmen? Oder ein Misserfolg, weil nur die Hälfte der Anspruchsinhaber von den Leistungen aus dem Bildungspaket profitieren? Wir meinen: es ist noch einiges zu tun!

Wer erhält Zuschüsse aus dem Bildungspaket?

Zuschüsse aus dem Bildungspaket können von Familien, die Hartz IV oder andere Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschuss beziehen, in Anspruch genommen werden. Sie sollen Kindern und Jugendlichen unter 25 Jahren zu Gute kommen. Zuschüsse für Vereinsbeiträge oder die Musikschule können nur für Kinder bis 18 Jahre beantragt werden.

Was genau wird durch das Bildungspaket bezuschusst?

Kindern steht ein Schulbasispaket zu, das pro Schuljahr 100 Euro für Schultornister, Hefte, Ordner, Taschenrechner oder ähnliches enthält. Für die Mitgliedschaft in Sportvereinen, für Musikunterricht oder andere Freizeitaktivitäten stehen dem Kind bis zu 120 Euro im Jahr zu, 10 Euro pro Monat. Es gibt auch einen Zuschuss zum Mittagessen, wenn Schule, Kita oder Hort ein solches anbietet. Der Eigenanteil der Eltern beträgt 1 Euro pro Tag. Nachhilfeleistungen können von Eltern beantragt werden, gleichfalls Zuschüsse zu Schulausflügen und Klassenfahrten. Auch die Ausgaben für die Fahrt zur Schule können erstattet werden.

Wo können die Leistungen aus dem Bildungspaket beantrag werden?

Familien, die Hartz-IV-Leistungen bekommen, müssen die Leistungen aus dem Bildungspaket in aller Regel beim Jobcenter beantragen. Wohngeld- oder Grundsicherungsempfänger müssen sich an die Kreis- oder Gemeindeverwaltung wenden. Auskunft erteilt das Bürgeramt.
Die Leistungen an sich müssen bei, also etwa die Nachhilfe, muss bei den entsprechenden Anbietern nachgefragt werden. Die Zahlung erfolgt dann über die Behörde.

3 Gedanken zu „Bildungspaket: Jedes zweite Kind beantragt Hilfen“

  1. Muss man diese 100€ für Schulbedarf jedes Jahr neu beantragen?

    Als meine Tochter letztes Jahr eingeschult wurde sollte ich beim JC eine Schulbescheinigung einreichen, was ich auch gemacht hatte…(Geld erhalten: 70€ und 30€)

    Bei meinem letzten Termin mit der Fallmanagerin erzählte diese mir, das ich jedes Jahr einen Antrag stellen muss und eine neue Schulbescheinigung vorlegen müsse und gegebenenfalls beweisse für den Schulbedarf meiner Tochter.(Rechnungen usw.)

    Grüße aus Berlin-Hellersdorf

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  2. das bildungspaket ist ja gut und schön aber wir haben über ein jahr warten müssen bis wir dann mal eine antwort drauf bekommen haben und das aber auch nur weil wir nach 9 monaten mal beim amt angerufen haben wie es denn jetzt aus sieht mit dem bildungspaket.
    und jetzt mal ne frage
    wenn unser kind mal nicht am mittagessen im kindergarten oder schule teil nimmt müssen wir dann trozdem für denn einen tag wo er nicht mit essen tut denn 1 euro zahlen??

    mfg

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  3. Lernförderung im Rahmen des Bildungspakets wird in Berlin von der Nachhilfeschule Lernwerk erteilt. Es gibt eine ganz interessante Seite für Eltern, wo das Prozedere umrissen wird:
    ww.lernwerk.de/bildungspaket

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