Großelternzeit

Die CDU will nach dem Vorbild der Elternzeit eine Großelternzeit einführen. Analog zur dreijährigen Elternzeit soll es auch Großeltern ermöglicht werden, leichter eine Auszeit vom Beruf zu nehmen, wenn sie sich um ihre Enkel kümmern.
Das Elternzeitgesetz gibt gegenwärtig nur Müttern und Vätern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Voraussetzungen sind, dass die Eltern das Kind selbst betreuen und mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Wie die Großelternzeit verwirklicht werden soll, ist noch unklar. Gegenwärtig gehe es erst um eine politische Willensbekundung, so die CDU, dass Großeltern generell einen Anspruch auf Betreuung ihrer Enkel haben sollen.

Die Pläne zur Einführung einer Großelternzeit gehen einher mit dem viel konkreteren Plan, ab Januar 2013 ein Betreuungsgeld für Eltern einzuführen. Dieses ist als zusätzliche Anerkennung- und Unterstützungsleistung für Eltern gedacht, die ihr unter drei Jahre altes Kind nicht in eine Kindertageseinrichtung geben, sondern zu Hause betreuen. Es soll zunächst 1000 Euro für das zweite Lebensjahr und ab 2014 150 Euro für das zweite und dritte Lebensjahr geben.

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