Elterngeld und Elternzeit beantragen

Berufstätige Paare, die bald Eltern werden, sollten sich frühzeitig über Elternzeit und Elterngeld informieren. Die wenigsten wissen, wo und wie die Leistungen beantragt werden müssen.

Was ist Elterngeld? Was ist Elternzeit?

Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützungsleistung vom Staat. Anspruch hat jeder, der Kinder bekommt.  Einen Anspruch auf Elternzeit haben nur Eltern, die Arbeitnehmer sind. Sie haben das Recht, nach der Geburt des Kindes ihr Arbeitsverhältnis für eine Zeit ruhen zu lassen.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Der Mindestbetrag des Elterngeldes liebt bei 300 Euro pro Monat. Voraussetzung für den Bezug ist, dass die Eltern ihr Kind selbst betreuen und die Person, die Elterngeld bezieht, nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet. Bezugsberechtigte Eltern bekommen 67 Prozent des in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten Einkommens, bis zu einem Höchstbetrag von 1800 Euro monatlich.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Das Elterngeld wird maximal 14 Monate gezahlt. Bei Paaren gibt es die Besonderheit, dass sie die staatliche Leistung nur dann für 14 Monate bekommen, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen. Geht etwa nur der Vater in Elternzeit und setzt seinen Job aus, so zahlt der Staat höchstens für 12 Monate Elterngeld. Nur wenn auch die Mutter für mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt, bekommt das Paar die Leistung für 14 Monate. Alleinerziehende können hingegen 14 Monate lang Elterngeld beziehen.

Wo muss das Elterngeld beantragt werden?

Für den Antrag auf Elterngeld sind grundsätzlich die Landreise zuständig. Meistens ist beim Jugendamt der Antrag zu stellen. Der Antrag muss auf einem Formblatt gestellt werden. Zur Fristwahrung reicht aber zunächst auch ein formloser Antrag. Rückwirkend kann das Elterngeld nur bedingt gestellt werden.

Wie lange kann Elternzeit genommen werden?

Arbeitnehmer, die Vater oder Mutter geworden sind, können ihr Arbeitsverhältnis jeweils für maximal drei Jahre ruhen lassen.

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