Arbeitgeber-Leistungen ohne Steuerpflicht

Will der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine zusätzliche Gratifikation, eine Anerkennung zahlen und geschieht dies durch eine Aufstockung des Lohns, so ist dies mit hohen Sozialabgaben von durchschnittlich 21 Prozent verbunden. Daneben fällt die Lohnsteuer an.

Arbeitgeber können aber auch steuerfreie oder steuerverminderte Leistungen für ihren Beschäftigten gewähren. Das ist auf vielfältige Weise möglich.

Zum einen kann der Arbeitgeber für jeden Entfernungskilometer 30 Cent zusätzlich zum Lohn zahlen. Der Arbeitgeber muss hierfür lediglich 15 Prozent Pauschalsteuer zahlen.

Zum anderen kann der Arbeitgeber Tankgutscheine oder andere Warengutscheine dem Arbeitnehmer aushändigen. Die Grenze der Steuer- und Abgabenfreiheit liegt bei 44 Euro im Monat.

Bei Beschäftigten mit noch nicht schulpflichtigen Kindern kann der Arbeitgeber sich an den Betreuungskosten oder Unterbringungs- und Verpflegungskosten für Kindergarten, Kita oder Tagesmutter beteiligen, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben abgeführt werden müssten.

Schließlich können Arbeitgeber bis zu 500 Euro im Jahr für gesundheitliche Präventionsmaßnahmen ausgeben und ihre Angestellten finanziell darin unterstützen etwas für ihre Gesundheit zu tun. Diese Präventionsmaßnahmen müssen allerdings den fachlichen Anforderungen der Krankenkassen entsprechen.

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