In der Vergangenheit hat es viele rechtswidrige Ein-Euro-Jobs gegeben. Denn: die engen Grenzen, die es für die Vergabe von Ein-Euro-Jobs gibt, wurden nicht immer eingehalten. Die Tätigkeit muss gemeinnützig und zusätzlich sein. Es muss gewährleistet sein, dass ein Ein-Euro-Job keine feste Kraft verdrängt. Der Ein-Euro-Jobber darf nur zusätzliche Leistungen erbringen, die von einem normalen Arbeitsverhältnis nicht erfasst werden.
Prominenter Fall war die Vermittlung einer arbeitslosen Frau in ein Pflegeheim, in dem sie zuvor als Putzfrau tätig war. Die Frau hatte nun als Ein-Euro-Jobberin die gleiche Arbeit verrichtet, wie zu Zeiten ihre Beschäftigung. Das war rechtswidrig. Das Bundessozialgericht, das diesen Fall zu entscheiden hatte, hatte festgestellt, dass der Frau der Tariflohn hätte gezahlt werden müssen. Überschreiten die Jobcenter die gesetzgeberischen Vorgaben, so sind sie ersatzpflichtig und müssen den Ein-Euro-Kräfte das Geld nachzahlen, dass diese im Rahmen einer regülären Beschäftigung erhalten hätten.
man glaub ja sklavenarbeit ist abgeschafft,es gibt aber firmen die dies skrupellos ausnutzen. und der staad rüht fleißig mit in diesen kurupten sunf.nur um ihre zahlen zu schönen.es hat wo jeder das recht auf eine angemessene bezahlte arbeit ,von der er leben kann.
Mann sollte alle 1Euro Jobs verbieten , Da die Leute alle nur ausgenutzt werden .