Heute, am 1. Juli 2011, startet der Bundesfreiwilligendienst, BFD. Bereits seit Anfang März 2011können die BFD-Verträge aus dem Internet heruntergeladen werden. Im Mai 2011 ist das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst wirksam geworden. In diesem Monat hat die Bundesregierung zudem mit einer groß angelegten Werbekampagne begonnen.
Das Bundesfamilienministerium erklärte, dass ab dem 1. Juli 2011 mehr als 17.300 Freiwillige an die Stelle der zuletzt etwa 19.700 Zivis getreten sind. Diese Zahlen gliedern sich wie folgt auf. Ungefähr 14.300 Zivildienstleistende haben ihre Dienstzeit freiwillig verlängert und etwa 3000 Freiwillige haben sich für den Bundesfreiwilligendienst verpflichtet.
Einen Pflegenotstand gäbe es nicht. Richtig sei allerdings, dass mehr qualifiziertes Pflegepersonal benötigt werde. Dennoch sei ein guter Übergang vom Zivildienst zum Freiwilligendienst gelungen.
Die Bundesregierung stellt mit 350 Millionen Euro so viel finanzielle Mittel wie nie zuvor für freiwilliges Engagement zur Verfügung. Nun seien Länder und Kommunen ebenfalls aufgefordert, Anreize für das ehrenamtliche Engagement in ihren Bereichen zu schaffen. Die Verbände und Einsatzstellen müssten zudem aktiv auf die Menschen zugehen und sie für ihre Zwecke überzeugen. Sie können nicht darauf warten, dass der Bund ihnen Freiwillige zuteile, so das Ministerium.
Der neue Bundesfreiwilligendienst im Überblick:
Männern und Frauen jeden Alters steht der BFD offen. Die Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein. Die Freiwilligenarbeit dauert in der Regel ein Jahr, im Minimum ein halbes, und höchstens zwei Jahre. Das ist wie beim FSJ und FÖJ geregelt. Der Bundesfreiwilligendienst ist eine Vollzeitbeschäftigung. Freiwillige über 27 Jahre können auch in Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden tätig sein. Der Bundesfreiwilligendienst ist arbeitsmarktneutral ausgestaltet. Jeder einzelne Platz wird vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) nur genehmigt, wenn keine reguläre Arbeitskraft verdrängt oder ersetzt wird; es dürfen ausschließlich unterstützende Tätigkeiten ausgeübt werden. Das war bereits im Zivildienst so. Der BFD wird in den Bereichen geleistet, in denen bisher die Zivildienstleistenden tätig waren. Es gibt jetzt jedoch zusätzliche Einsatzbereiche im Sport, in der Integration, Kultur und Bildung. Die Freiwilligen sind gesetzlich sozialversichert. Die Eltern erhalten Kindergeld. Das ist genauso wie im FSJ und FÖJ. Alle diese Freiwilligendienste sind gleich ausgestaltet. Die Freiwilligen erhalten ein Taschengeld mit einer in Ost- und Westdeutschland einheitlichen Obergrenze, die derzeit 330 Euro beträgt. Die Höhe des Taschengeldes wird nicht vorgegeben, sondern mit der Einsatzstelle vereinbart. Das ist genauso wie im FSJ.
Wie sieht das aus? Darf man das auch im ALG2 machen, wenn man nichts anderes bekommt? Denn eigentlich muss ich einen sozialversicherungspflichtigen Job machen, laut EGV.
Eine Stellenbörse für den Bundesfreiwilligendienst gibt es hier:
http://www.bfd-stellen.de