Bafög auch bei Praktikum im Ausland

Bafög wird auch dann gezahlt, wenn ein Praktikum im europäischen Ausland gemacht wird. Zwar besagt das Bundesausbildungsförderungsgesetz, dass ein Anspruch auf Bafög nur besteht, wenn ein Auslandspraktikum nach den Ausbildungsvorschriften zwingend vorgeschrieben ist.

Das Verwaltungsgericht in Münster entschied unter dem Aktenzeichen: 6 K 919/08, dass es für diese Einschränkung im Gesetz keine Legitimation gibt, sondern dass darin ein Verstoß gegen europarechtliche Grundsätze zu sehen ist.

Die Klägerin absolvierte eine Ausbildung als Erziehern an einem Berufskolleg. Im Rahmen der Ausbildung entschied sie sich, für ein einjähriges Auslandspraktikum in Den Haag in den Niederlanden. Für die Zeit des Auslandsaufenthaltes machte die Klägerin Leistungen nach dem BAfög geltend. Das Bafög-Amt lehnt den Antrag ab, weil nach den Ausbildungsrichtlinien ein Auslandspraktikum nicht zwingend vorgeschrieben sei. Die Klägerin, so das Bafög-Amt, hätte ihr Praktikum als Erzieherin auch im Inland machen können.

Das Verwaltungsgericht Münster gab der Klägerin Recht. Wegen der Bedeutung der Sache wurde Berufung zugelassen.

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