Frührentner dürfen mehr verdienen

Rentner unter 65 Jahren dürfen statt der bisher 350 Euro jetzt monatlich 400 Euro dazuverdienen. Die Einkommensgrenze wurde rückwirkend zum 1. Januar 2008 angehoben. Die Hinzuverdienstgrenze gilt für alle Einnahmen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit. Zudem kann jeder Frührentner diese Grenze zwei Mal im Jahr bis zum Doppelten überschreiten. Bisher wurde die Hinzuverdienstgrenze oft mit der Verdienstgrenze für Minijobs verwechselt, die schon lange bei 400 Euro liegt. Wer mehr dazuverdiente als erlaubt, dem wurde die Rente gekürzt. Die neue Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro gilt auch bei Renten wegen voller Erwerbsminderung und wegen Erwerbsunfähigkeit. Für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sowie bereits gekürzt gezahlter Altersrente gelten ebenfalls höhere Verdienstgrenzen. Betroffene sollten sich bei der Rentenversicherung nach den genauen Hinzuverdienstgrenzen erkundigen.

Über 65jährige Bezieher von Altersrenten können wie bisher dazuverdienen, ohne das ihnen die Rente gekürzt wird.

1 Gedanke zu „Frührentner dürfen mehr verdienen“

  1. die neue hinzuverdienstgrenze von 400 euro rückwirkend gilt erst, wenn das gesetz im bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. so lange gilt 355 euro. das gesetz ist zwar bereits durch den bundesrat, aber wie es nunmal so ist in deutschland gelten gesetze erst mit ihrer veröffentlichung im bundesgesetzblatt

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