Das Bundessozialgericht hat am 18. Januar 2011 unter dem Aktenzeichen B 4 AS 108/10 R entschieden, dass ein privat krankenversicherte Bezieher von Hartz IV Leistungen einen Anspruch gegen das zuständigen Jobcenter bzw. die Arge auf Übernahme der Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe hat.
Das Urteil betraf einen SGB II Bezieher, der nicht mehr automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden konnte. Dies ist ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr möglich. Der Arbeitslosengeld II Bezieher musste seine private Krankenversicherung mit einer monatliche Beitragsbelastung in Höhe von ca. 200 Euro aufrecht erhalten. Eine ausdrückliche Regelung dazu, wie der offene Beitragsanteil auszugleichen ist, ist dem SGB II fremd.
Das BSG ist von einer Unvollständigkeit des Hartz IV Gesetzes ausgegangen und hat keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gefunden, dass der Gesetzgeber den privat krankenversicherten Beziehern von Arbeitslosengeld II Leistungen einen von ihnen finanziell nicht zu tragenden Beitragsanteil belassen wollte. Im Gegenteil sei aus den Motiven des Gesetzgeber zu entnehmen, dass ein bezahlbarer Basistarif übernommen werden sollte, um Betroffenen finanziell nicht zu überfordern. Auch wüden Beiträge für freiwillig krankenversicherte Leistungsempfänger in vollem Umfang und Beiträge zur privaten Krankenversicherung in Fallgestaltungen ganz übernommen werden, in denen dadurch der Eintritt einer Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II vermieden werden kann.
Außerdem sprech das das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum privat versicherter SGB II-Leistungsempfänger dafür, die von ihnen geschuldeten Beiträge zur privaten Krankenversicherung durch den vom Träger der Hartz IV Sicherung zahlen zu lassen. Bei der Tragung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung komme daher eine analoge Anwendung der Regelung für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen zum Tragen.
Leute,da gibt es nur eins: Einspruch und dann Klagen.
Macht diesen „Einzelfall“ zu eurem Einzelfall.
Mit Kind sieht das noch ganz anders aus. Für das Kind wollen die von Kostenübernahme gleich gar nichts wissen. Da bleibt man nicht nur auf den 70,- Euro hängen sondern auch noch auf dem Beitrag für das Kind. Oder sind Kinder keine Menschen???
Nicht einmal vom erzielten Bruttoeinkommen darf man das abrechnen. Brutto gleich Netto und Krankenkasse brauchste ja nicht. Immer drauf auf diesen Abfall der Gesellschaft – egal ob gearbeitet wird oder nicht. Kaputtmachen um jeden Preis. Als Alleinstehender mit Kind ist man trotz Arbeit seine Menschenwürde ganz schnell los. Weit ists gekommen …
Muss schon lachen versuche seit dem neuen Gesetz vom Jobcenter die übernahme meiner privaten Krankenversicherung zur Antwort bekomme ich nur ein klares nein Begründung:Das Urteil beruht auf das Gerichtsverfahren einer Person deshalb heist es noch lange nicht das alle das Geld bekommen.
Jetzt lebe ich halt weiter von ca 70€ das ist so das Geld das mir nach allen Abzügen zum Leben bleibt
Hier ein weiterer guter Artikel zum Problem der PKV und Hartz4:
http:/www.geldsparen.de/sparen/Familie_Soziales/hartz-iv-jobcenter-muss-pkv-beitraege-zahlen.php