Nun scheint klar zu sein, dass die von der Bundesregierung beschlossene Hartz IV Reform nicht in der geplanten Form zum 1. Januar 2011 in Kraft tritt.
Saarland sagt nein zur Hartz IV Reform
Das Saarland, dass von einer schwarz-gelb-grünen Koalition regiert wird, wird sich im Bundesrat nicht den unionsregierten Ländern anschließen. Damit ist ein Nein zur Hartz IV Reform vorgegeben. Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat muss tagen. Die Sitzung ist vorsorglich für den 20. Dezember vorgesehen. Das es dabei sogleich zu einer Einigung kommen wird, ist sehr unwahrscheinlich. Die Konsequenz: Zum 1. 1.2011 wird es nichts mit der Hartz IV Reform. Ohnehin hatte die Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt, sie müsse die bereits progammierte Software wieder stoppen, wenn es am Freitag im Bundesrat keine Einigung gebe.
Bundesverfassungsgericht: 1. Januar 2011 Stichtag für die Hartz IV Reform
Das Problem: Das Bundesverfassungsgerricht hat den 1. Januar 2011 zum Stichtag gemacht. Es hatte die Ermittlung der Hartz IV Regelsätze beanstandet. Die Neuberechnung hatte zu eben der geplanten Erhöhung von 5 Euro geführt. Was tun? Rückwirkend die Erhöhung auszahlen? Das wäre möglich, sagt die Oppostition. Die Regierung hingegen hält dies für einen Rechtsverstoß. Doch es ist ja ein begünstigender Verwaltungsakt, den wird man wohl auch rückwirkend erlassen dürfen. Aber was, wenn die Nachzahlung ansteht, und die Summe in dem Monat oberhalb der Bedürftigkeitsgrenze liegt. Gibt es dann keine Nachzahlung? Oder: Ein Mittagessen, das bereits verzehrt wurde, kann nachträglich nicht mehr bezuschusst werden. Aber das sind juristische Detailfragen.
Die Hartz IV Reform wird also zum Kräftemessen zwischen Regierungskoalition und Opposition. Der Bundestag hatte eine Neuberechnung des Regelsatzes beschlossen. Der Hartz IV Satz sollte um 5 Euro erhöht werden und zum 1. Januar 2011 364 Euro betragen. Zugleich sollte ein Bildungspaket in Kraft treten, dass 600 Millionen Euro teuer ist. Es sollten bedürftige Kinder gefördert werden.
Zu wenig Geld für die Bildung der Kinder
Die Opposition hält diese Maßnahmen aber für nicht hinreichend. Es müsse deutlich mehr Geld für die Bildung bereitgestellt werden. Der Zuschuss zum Mittagessen, zur Nachhilfe und zum Musikunterricht oder zum Mitgliedsbeitrag des Sportvereins reichten nicht. Die SPD fordert zusätzliche mittel für Ganztagsschulen und für Erzieher und Sozialarbeiter an Schulen.
Und noch einmal zu den 600 Euro Kosten für das Bildungspaket: 135 Millionen hiervon werden für Verwaltungskosten ausgegeben werden, also für 1400 neue Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Summe kommt also nicht direkt dort an, wo es hin soll, bein den Kindern.
Mann weis nicht wo mann anfangen sollte es ist ein tatsache das das hartz4 2te klasse gehören es wird gesagt mann solle arbeite
und wo ist die arbeit ja natürlich da sind ja die zeitfirmen
anders gehts ja auch nicht mehr und was bekomme ich da als std lohn natürlich 7 wenn ich ein gesellenbrief habe bekomme ich natürlich 8 bis 9 euro für natürlich befristet 6 monate oder hösten 1 jahr bleiben wir bei 9 euro std lohn ich weis nicht ob ich nicht rechnen kann oder die da oben die über mein zukunft entscheiden (politiker) ich soll 4 kinder damit
ernähren wer kassiert die restliche std lohn natürlich die zeitfirmen die arbeiten ja auch so hart es ist traurich für ein land wie deutschland ES GIBT GANZ EINFACHE SATZ WENN ICH KEIN GELD HABE KANN ICH AUCH KEIN GELD AUSGEBEN UND WEMM SCHADET DAS NATURLICH DEN LAND aber das ist ja sehr schwer zu verschtehen für politiker ich habe jeden fall verschtendnis ihr auch ich weis nicht ob ich drübe lachen soll oder weinen soll
Und was wird aus den ganz kleinen kinder soll ich auch schon in einem sportverein anmelden ?
Heute am 16.12.2010 rief mich eine Dame vom Jobcenter an, zwecks Rücksprache meines Antrages auf ein Darlehen für die Zahnspange meines Sohnes und der Betriebskostenabrechnung.
Ich weiß das, das Jobcenter keine „Darlehenstelle“ ist und mir ist auch bewusst, das ich als ALGII Empfängerin nicht das Gleiche verlangen kann, wie ein Arbeitnehmer. Nur, das ALGII Empfänger so dargestellt werden, dass wir doch als Nichtsteuerzahler, die selbe Lebensgrundlage haben können wie Arbeitnehmer, finde ich sehr diskriminierend. Sicherlich sind im Betrag von ALGII Leistungen beinhaltet die für außergewöhnliche Leistungen zu nehmen sind. Wie wenn Kühlschränke oder ähnliche Gegenstände gebraucht werden. Nun habe ich dies getan und erklärte Frau Scholz auch, dass durch meinem gesundheitlichen Zustand, ich viele extra Ausgaben hatte. Es ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass man mit ein Jugendlichen von 16 Jahren der im Wachstum ist, ständig neue Schuhe und Ähnliches braucht. Diese Mehrkosten wurden nicht im ALGII Satz berechnet und ich als Mutter, stelle mich da immer an die letzte Stelle oder trage sogar die alten Sachen von mein Kind auf. Das auch die Stromkosten viel teuer geworden sind, als der Satz durch ALGII berechnet wurde, ist auch eine Tatsache.
In der heutigen Zeit überlegt man sicherlich, wofür man Geld ausgibt, aber ich bin nicht gewillt mir durch eine Bearbeiterin vom Jobcenter sagen lassen, sie als Hartz 4 Empfängerin können doch unmöglich das Selbe verlangen. Es hörte sich so an, als wenn wir Menschen 2. Klasse sind.
Außerdem finde ich das eine Frechheit, dass ich hier für was bestraft werde, obwohl ich alle Angelegenheiten mit den Jobcenter bespreche. Ich nahm Rücksprache bezüglich meines Umzuges aus meiner alten Wohnung. Der Grund war, weil Gegenstände ( Autobatterien) aus dem Fenster geworfen wurden und in der Nacht Obdachlose auf der Nottreppe schliefen und Spritzen auf den Fluren des Gebäudes aufzufinden waren. Jeder gesunde Menschenverstand, würde zum Wohl seiner Kinder und deren Obhut, die Wohnung wechseln. Deswegen sprach ich auch beim Jobcenter vor. Die dort anwesende Bearbeiterin an diesen Tag sicherte mir das auch zu und ich müsste die Kosten selber tragen und die Miete müsste in der gleichen Höhe bleiben. Ich kam allen Voraussetzungen nach. Nun wird mir heute mitgeteilt, dass meine Betriebskosten nicht übernommen werden, da die zuständige Bearbeiterin mir kein Schriftstück zu schickte, dass ich umziehen darf.
Ich finde das unverschämt, dass durch eine nicht ordentliche Bearbeitung der kleine ALGII Empfänger bluten muss. Ich versuche meine Angelegenheit immer selber zu lösen und komme nicht wegen jedes Anliegen oder Geldprobleme ins Jobcenter. In diesen Fall, war das für mich eine Notwendigkeit.
Sicherlich habe ich mich mit meine Problem an den Bürgermeister von Berlin gewandt und um Hilfe gebeten. Das das Jobcenter nun unter Druck diesbezüglich steht, kann ich gut verstehen, aber das gibt auch keiner Bearbeiterin das Recht mit Sätzen auf etwas hin zu weisen, wie der kleine Hartz 4 Empfängerin als NICHTS da zustellen. Ich bin über diese Aussage und das Verhalten von der Frau Scholz mehr als Entrüstet.
Sicherlich bin ich keine Arbeitnehmerin und kann meine Kinder nicht das vermitteln, was Eltern mit einen Job tun würden. Ich habe auch lange im Arbeitsumfeld gestanden und mir ist klar, auf was es in unsere Gesellschaft an kommt. Als ALGII Empfängerin kann man trotzdem seinen Kinder Werte vermitteln und ich habe meine Zeit in beide Kinder investiert . Sonst hätte mein älterer Sohn kein Abitur gemacht und mein Jüngster wäre nicht auf den besten Weg dahin, auch einen guten Abschluss zu machen. Finde das schon sehr beschämend, wie sich manche Leute als Hartz 4 Empfänger geben oder auch in den Medien darstellen. Nur möchte ich mich davon distanzieren, denn ich habe mit den Satz von ALGII meine Ausgaben ordentlich bestritten.
Ich finde das nur noch eine große Frechheit ,was die Ämter und Regierung so aus denkt.
Die Ursula vdL hat sich als eiskalte Parteisoldatin geoutet.
Erst Geldvorgabe dann willkürlich getürkte Statistik als Berechnungsgrundlage und da sind die 5€ rausbekommen.
Eigentlich müßten sich nicht nur die Hartz4-Empfänger sondern auch die Verfassungsrichter verhöhnt vorkommen.
Die Frau hätte in der DDR ganz große Karriere gemacht.
Hoffentlich sehen jetzt alle wie sie wirklich tickt.
Mit christlich hat es nichts zu tun.