Beim Bafög hat es schon in diesem Jahr Änderungen gegeben. Im Jahr 2011 worden keine großen Neuerungen auf die Studenten und Schüler zukommen, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beziehen. Auch die ursprünglich für 2011 vorgesehene BAföG-Erhöhung ist bereits in diesem Jahr vorgenommen worden. Der BaföG-Höchstsatz ist auf 670 Euro für nicht bei den Eltern wohnende Studenten angehoben worden.
Elternfreibeträge angehoben
Auch die Elternfreibeträge sind mit dem laufenden Wintersemester heraufgesetzt worden. So gibt es nun erhöhte Freibeträge für das anzurechnende Einkommen der Eltern des Antragstellers. Die Einkommensfreigrenze ist von 1.040 Euro statt bisher 1.070 Euro aufgestockt worden. Die Freigrenze für die Kinder ist von 520 auf 535 Euro bzw. von 470 auf 485 Euro angehoben worden. Der Einkommensfreibetrag für Ehegatten des Antragstellers ist von 1.555 Euro auf 1.605 Euro gestiegen. Dem Ehepartner ist der gleichgeschlechtliche Lebenspartner gleichgestellt worden.
Einkommensfreibetrag Bafög-Antragsteller
Deer Einkommensfreibetrag des Bafög-Antragstellers ist hingegen nicht verändert worden. Wohl aber gilt eine höherer Freibetrag für die Anrechnung von Waisenrenten. So sind nunmehr 170 Euro statt bisher 165 Euro anrechnungsfrei, und beim Waisengeld 125 Euro statt bisher 120 Euro.
Mietkostenzuschuss
Um einen Mietkostenzuschuss zu erhalten, muss die Miete nun nicht mehr in der Höhe nachgewiesen werden. Der Mietkostenzuschuss wird pauschal gezahlt, wenn der oder die Studierende in einer eigenen Wohnung lebt.
Altersgrenze
Die Altersgrenze, die beim Beginn eines Master-Studiums gilt, wird von 30 auf 35 Jahre heraufgesetzt.
Leistungsnachwiese
Es gab auch eine Änderung bei den Leistungsnachweisen. Diese können nun ebenfalls nach dem ECTS (European Credit Transfer System) erbracht werden.
Bafög-Rückzahlung
Erleichterungen bei der Bafög-Rückzahlung sind gestrichen worden. Nach dem 31.12.2012 entfällt die bisherige Möglichkeit zum Teilerlass der BAföG-Rückzahlungsverpflichtungen aufgrund besonders guter Studienleistungen bzw. aufgrund eines besonders schnellen Erreichen des Studienabschlusses.
Hi,
ich bin jetzt 25, wohne momentan noch bei meinem Vater. Würde gerne dieses WS KD studieren, dafür benötige ich aber vorher eine eigene Wohnung. Erstens, weil ich näher an die FH muss um mobil zu sein und zweitens müssen wir dieses Jahr aus unserem Haus raus.
Wenn ich mir jetzt eine eigene Wohnung nehme, das Studium anfange und garkeine finanzielle Unterstützung vom Bafög bekomme oder nicht ausreichend, kann ich den Spaß wohl vergessen. Bekomme ich mit 25 noch Bafög, bekomme ich schon Elternunabhängiges Bafög?
Gruß
hallo anna,
da du selber bafög beziehst ist die arge im eigentlichen sinne nicht zuständig, sondern die familienkasse. die haben ihren sitz bei den meisten bei der arge mit drin, gehören aber nicht dazu. das darf man nich verwechseln. würdest du leistungen in form von alg II beziehen, würde deine krankenkasse sich mit der arge kurz schließen. aber wenn du studierst, dann bekommst du auch kein schüler-bafög, sondern studenten-bafög. außerdem musst du sowieso bei deiner krankenkasse angeben, dass du studentin bist, weil du dann für das system in eine andere versicherungskategorie fällst. die schicken dir dann meistens ein schreiben, wo die ganzen änderungen drauf sind zu. dieses schickst du an deine bafög-stelle. sollte dein bafög erhöht werden, dann bedeutet das, dass die pauschale für krankenvericherung dazu gekommen ist. bleibt dein bafögsatz jedoch unverändert, so heißt dies nichts anderes, als das die krankenkassenpauschale schon mit drin ist. das sind meisten zwischen 60 und 70 euro – zumindest beim schüler-bafög. aber ich schätze, dass dieser punkt keine großen unterschiede beim studenten-bafög macht.
also in kurz bedeutet das für dich:
-krankenkasse anrufen und neuen status als student angeben
-bafögamt anrufen und nachfragen wegen dem beitrag für die krankenkasse ggf. bescheid von krankenkasse hinschicken (kopie fürs bafög bekommst du automatisch von der krankenkasse, wenn du danach fragst)
GANZ WICHTIG
alles schnell machen, damit keine allzu großen zahlungsverzögerungen entstehen
hola,
ich studiere Soziale Arbeit und habe ein 5 järiges kind. ich bekomme Bafög und mein sohn Hilfe zum Lebensunterhalt von der arge. Uns wurde der Krankenversicherungsbeitrag bisher von der arge übernommen, seit april oder mai diesen Jahres wegen einer Gesetzesänderung jedoch nicht mehr. könnt ihr mir sagen ob ich den Beitrag jetzt aus eigener kasse bezahlen muss, oder bekomm ich dafür mehr bafög?
freu mich über eine antwort…
lg anna
Hallo Eileen,
Beim Freiwilligen Sozialen Jahr gibs KEIN Bafög.
Da erhälst Du ein *taschengeld*, was aber von der Arge bis auf 60 euro deiner Mutter abgezogen wird.
Ich gehe mal davon aus, das Du in einer Bedarfsgemeinschaft mit deiner Mutter lebst.
Wenn Du die Berufsfachschule besuchen willst, dann mußt Du Bafög beantragen. Da Dubei deiner mutter lebst(Anspruch 216 euro), aber da Du bei deiner Mutter lebst, bleiben nur 93 euro über, der Rest wird auf Hartz 4 angerechnet.
Aber ich bin mir NICHT sicher, wielange vom Alter her man Bafög erhält! Auch darf man noch keine abgeschlossene Ausbildung haben.
Ich hoffe ich konnte ein bissl helfen;-)
LG momo45
Hallo,
ich habe eine Frage an euch und würde mich über Antworten freuen.
Ich bin jetzt 25 und habe einen 8 jährigen Sohn ich möchte noch dieses Jahr das Freiwillige Sozialle Jahr beginnen und danach die Berufsfachschule für Erzieherinen besuchen. Die Sache ist jetzt nur die das ich Leistungen vom Jobcenter bekomme die haben mir jetzt mitgeteilt das ich sobald ich die Berufsfachschule besuche keinen Regelsatz mehr bekomme. Ja dan heisst das wohl für mich Bafög beantragen weiss da jemand wieviel das sein könnte ?? ich wohne aber wohlbemerkt noch bei meiner Mutter sie bezieht selber Leistungen von der Arge weil sie aus Gesundheitlichen Gründen Arbeitsunfähig ist und ich mich teils um sie kümmer. Wäre nett wenn mir jemand tips geben könnte
Hallo,
ich suche derzeit selbst hier etwas fuer die Tochter einer Freundin und bin auch noch nicht fuendig geworden.
Der Fall liegt aenlich.
Mich wundert, dass Dir noch niemand geantwortet hat.
Empfehlung: Da Du keine Einkuenfte hast, gehe bitte zum Amtsgericht, da gibt es eine Stelle fuer einen Antrag, damit Du einen Anwalt erhaelst, der Deine Sache vertritt. Die Anwaltskosten zahlt der Staat. Einkommensnachweis plus Studienausweis mitnehmen.
Alternative: Verbraucherzentrale, da muss man zwischen 7 und 9 Euro zahlen und erhaelt einen Termin bei einem Anwalt, der in die VB-Zentrale kommt. Auch hier gilt: Unterlagen mitnehmen !
Vielleicht ist diese Info eine kleine Hilfe, damit Du weiterkommst.
Viel Glueck.
Gruss Gabriele – erreichbar: info@gl-wellness.de
wie hoch ist der mietzuschuss im bafög? (schülerbafög, kind 25, nicht bei eltern wohnung, auch vorher eigener hausstand und zusätzlich wohnung am ausbildungsort (anders nicht mgl). bafög 465 eu.
sozialagentur weigert sich mehr als 72 eu zu übernehmen. miete 207,-, nebenkosten übers jahr mehr als 1000 eu.keine übernahme. keine kdu von mai bis oktober 2010 weil angebl. keine mitwirkung.
umzug nun wegen der riesigen nebenkosten. keine kaution, keine umzugskosten, keine renovierungskosten, nichts von der sozialagentur. umzug nötig 1.2. bitte dringend um hilfe.
mutter und vater (wir) können nicht einspringen, selbst von leistungen lebend. auch keine darlehsleitungen. kdu ach §22sgbII.