Die kommunalen Spitzenverbände in NRW haben die Landesregierung aufgefordert, eine höhere Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten von Hartz IV Beziehern zu erreichen. NRW müsse im Bundesrat einen Einspruch gegen das Gesetz organisieren, mit dem die Verteilung der Unterkunftskosten von Arbeitslosengeld II Empfängern für das laufende Jahr 2010 festgelegt werde. Das forderte die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalverbände. Die Sitzung des Bundesrats am 26.11.2010 sei die letzte Chance hierzu. Die Kommunen werfen dem Bund vor, sich auf ihre Kosten zu entlasten.
Der Bund trägt 25,1 Prozent der Wohnkosten. Nach Ansicht der Kommunalverbände müsste er 35 Prozent übernehmen. Für das finanzielle Ungleichgewicht sei eine nicht sachgerechte Berechnungsformel ursächlich. Sie orientiere sich an der Zahl der Haushalte, aber nicht an der Entwicklung der tatsächlichen Kosten. Ohne einen höhren Bundesanteil bei den Hartz IV Wohnkosten blieben die Kommunen im Jahr 2010 auf einer Finanzierungslücke von deutlich mehr als einer Milliarde Euro sitzen.