Drehtür bei Leiharbeit geschlossen

Der Missbrauch bei der Leiharbeit soll bekämpft werden. Die Bundesarbeitsministerin wird einen Gesetzentwurf einbringen, der die sogenannte Drehtür bei der Leiharbeit einen Riegel vorschieben soll. Damit sollen Fälle wie bei eiinem Drogeriediscounter vorgebeugt werden, bei denen Filialen geschlossen worden waren und die Beschäftigten als Leiharbeiter zu schlechteren Konditionen in neu eröffneten Filialen wieder eingestellt worden waren.

Die Arbeitsministerin erklärte, dass durch die Einführung einer gesetzlichen Regelung verhindert werden soll, dass Arbeitnehmerüberlassung als Drehtür zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen missbraucht werden.  Der Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums sieht vor, dass Betriebe auch künfig Mitarbeiter entlassen und sie in zeitlichem Zusammenhang als Leiharbeitnehmer im eigenen Unternehmen wieder einsetzen können, aber nur bei gleicher Bezahlung.

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