Im Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht neue Vorgaben zur den Hartz IV Gesetzen gemacht. Nun gibt es die ersten Urteile der Sozialgerichte, die diese Vorschriften umsetzen. So verurteilte das Sozialgericht in Detmold am 9. 4. 2010 unter dem Az.: S 12 AS 126/07 die städtische Arge, die Kosten von Monatsfahrkarten für zwei Schüler zu übernehmen. Das Gericht urteilte: „Diese Tickets stellen einen laufenden, nur nur einmaldigen Bedarf dar, wie er zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums notwendig ist“.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bemängelt, dass insbesondere die Bedürfnisse von Kindern von der geltenden Hartz IV Regelung nicht angemessen berücksichtigt werden würden.
Im Fall ging es konkret um die Kosten einer Monatsfahrkarte von Oberstufenschülern in Höhe von 80 € pro Monat. Das Sozialgericht Detmold argumentierte weiter, dass die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht nur die Erhaltung der physischen Existenz, sondern auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehung beinhalte und auch die Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gewähren muss. Hierbei komme grade der Bildung eine Schlüsselrolle zu. Denn diese habe eine besondere Bedeutung für die persönliche Entwicklung des Einzelnen als auch der Gesellschaft. Ohne die Gewährleistung der finanziellen Rahmenbedingungen sei der – auch vom Grundgesetz und den Schulgesetzen geforderte – gleichberechtigte Zugang zu den Bildungseinrichtungen wertlos. Durch die Übernahme der Schülerfahrtkosten sah das Sozialgericht allein eine Chancengleichheit zwar nicht verwirklicht, da hier auch andere nicht materielle Faktoren die Teilhabemöglichkeit erschwerten. Gleichwohl würden hierdurch die Chancen, am Bildungserfolg teilzunehmen, zumindest merklich verbessert. Die bei einem 5 km weiten Fahrrad -oder Fußweg auftretenden Belastungen seien geeignet sich negativ auf den Bildungserfolg auszuwirken.
mein mann ist renter er bekommt 730 ich bekomme 357 meine tochter bekommt 128 viewiel steht un zu
Warum wird meine Umschuluung (vorher ohne Ausbildung/schwer vermittelbar) nicht gefördert? Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern. Meine älteste Tochter (15) bekommt von Ihrem Vater keinen Unterhalt, ist somit auch in die HartzIV Falle gerutscht. Ich bekomme nur die Regelleistung für alleinerziehende. Wenn ich mir überlege, das eine einzige MASSNAHME bei ca. 1200 Euro liegt und ich durch Fahrtkosten ect. auch zusätzliche Ausgaben habe, verstehe ich nicht, das man die Umschulung oder Ausbildung nicht als Beschäftigung fördern will. Es wäre eine wahnsinnig grosse Erleichterung für uns.
was muß unbedingt in einen schriftlichen Antrag auf die finanzielle Übernahme einer Umschulung drin stehen?
Ich finde leider keine Arbeit in meinem erlernten Beruf und bin alleinerziehend und möchte meine berufliche Situation verbessern.ein Übernahme nach der Umschulung ist gewährleistet.