Neben Bürgergeld: weitere Entlastungen für Familien in 2023

Das Jahr 2023 ist neben dem Bürgergeld mit vielen Entlastungen des Staates für Familien gekommen. Familien trifft die gegenwärtige Wirtschaftslage mit gestiegenen Preisen für Energie und Lebensmittel besonders schwer, da sie für den Lebensunterhalt mehr ausgeben müssen als Haushalte ohne Kinder.

Bürgergeld

An erster Stelle der Neuregelungen 2023 steht die große Sozialreform „Bürgergeld“. Neben finanziellen Verbesserungen gegenüber der Vorgängerregelung mit höheren Regelsätzen 502 Euro für eine alleinstehende Person) und Bürgergeld-Leistungen für Kinder steht die Vermittlung in Arbeit im Mittelpunkt des Bürgergeld-Gesetzes. Der Regelsatz des Bürgergeldes wird zudem nicht mehr rückblickend sondern vorausplanend an die Teuerungsraten angepasst.

Kindergeld

Das Kindergeld wurde im Jahr 2023 angehoben und beträgt nunmehr einheitlich 250 Euro für jedes Kind.

Kinderzuschlag

Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags wurde ebenfalls auf 250 Euro erhöht. Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit kleinem Einkommen gezahlt.

Wohngeld

Die Sätze für Wohngeld sind angehoben worden. Durchschnittlich wird ab 2023 doppelt so viel an Wohngeld gezahlt wie im letzten Jahr. Auch die Anspruchsvoraussetzungen sind vereinfacht worden, so dass mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld haben.

Steuerlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Für Alleinerziehende ist der steuerliche Entlastungsbetrag um 252 Euro auf 4260 Euro erhöht worden.

Heizung und Strom

Im Jahr 2023 gibt es günstigere Preise für Energie aufgrund der Basisversorgung Energie.

– Der Umsatzsteuersatz auf Gas und Fernwärme wird zeitweise abgesenkt.

– Es wird eine Gaspreisbremse eingeführt.

– Es wird eine Strompreisbremse eingeführt.

Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale ist angehoben worden. Bis zu 210 statt wie bisher nur bis zu 120 Homeoffiche-Tagen ist ein Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer von 6 Euro möglich. Maximal können 1260 Euro pro Jahre geltend gemacht werden.

Steuergrundfreibetrag wird erhöht

Der Grundfreibetrag für die Steuer wird ab dem 1. Januar 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro erhöht.

Pendlerpauschale

Es gibt eine höhere Pendlerpauschale. Diese beträgt 38 Cent ab dem 21. Kilometer

Deutschlandticket / 49 Euro Ticket

Es wir ein bundesweit gültiges Deutschlandticket für den öffentlichen Personennahverkehr eingeführt werden, auch bekannt unter dem Namen 49 Euro Ticket.

1 Gedanke zu „Neben Bürgergeld: weitere Entlastungen für Familien in 2023“

  1. Hallo,, mich würde interessieren ob wir als Rentner mit je ca 900 netto Rente, Kindergeld für Behinderte Tochter 250,pflegegeld 1x pflgestufe5 in komb. Leistung 1x pflegest. 2 . Bhwerstatt zwischen 70 und 100 Euro Anspruch auf Buergergeld hätten.???? Meine Behinderte Tochter bekommt Grundsicherung von ca 900 Euro. Gruß Fam. K.

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