Die Deutsche Rentenversicherung kritisiert die Mütterrente. Die Reserven der Rentenversicherung würden durch die Finanzierung der Mütterrente (und der abschlagsfreien Rente mit 63) erheblich verkleinert. Folge sei, dass die abschlagsfreie Rente zu nicht unerheblichen Verteilungseffekten führe, von denen überwiegend Männer profitierten. Rentner würden künftig nur geringere Rentenerhöhungen erhalten, weil die abschlagsfreie Rente mit 63 die Rentenkasse belaste. Besser sei es, die Mütterrente und die Rm63 aus Steuermitteln zu finanzieren.
Die Auszahlung der Mütterrente werde nicht zum 1. Juli 2014 erfolgen können. Erst im 3. Quartal dieses Jahres würde die Umsetzung erfolgen. Selbstverständlich werde es eine Rückwirkung geben. Grund für die Verzögerungen sei ein erheblicher Verwaltungsaufwand.
Die Anpassung der Erwerbsminderungsrente begrüßt die Deutsche Rentenversicherung. Die Betroffenen können mi t einer durchschnittlichen Rentenerhöhung von 40 Euro rechnen, dadurch, dass eine Verlängerung der Zurechnungszeit um zwei auf 62 Jahre erfolgt ist.
Hintergrund zur Mütterrente:
Rentnerinnen, die vor 1992 Kinder bekommen und erzogen haben, sollen durch die Mütterrente besser sozial abgesichert werden. Die Mütterrente ist einfach eine Rentenaufstockung für ältere Mütter. Frauen, die vor dem Jahr 1992 ein Kind zur Welt gebracht haben, erfolgt eine Angleichung bei den Kindererziehungszeiten um einen Rentenpunkt. Das bedeutet, dass diese Mütter jährlich etwa 330 Euro mehr an Rente auf ihr Konto überwiesen bekommen. Mit der Neuregelung hat die Erziehung von Kindern bei der Rente nun ein viel stärkeres Gewicht.
Im Detail bedeutet dies, dass es für eine Mutter von vor 1992 geborenen Kindern für das erste Kind jährlich 330 Euro mehr an Rente, für zwei Kinder 660 Euro und für drei Kinder 990 Euro mehr gibt. Bisher erhalten Frauen für vor 1992 geborene Kinder nur einen Rentenentgeltpunkt auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben, für Kinder nach 1992 sind es hingegen drei. Ein Punkt macht in Westdeutschland ungefähr 28 Euro im Monat, im Osten 25 Euro aus. Eine Rentenerhöhung um einen Punkt kostet pro Jahr weit mehr als sechs Milliarden Euro. Dies soll – so der Plan der Bundesregierung – aus den Rücklagen der Rentenversicherung finanziert werden. Hiergegen wehrt sich diese (siehe oben).