Hochschulabsolventen starten oft als Praktikanten ins Berufsleben. Das ist frustrierend, da sie jahrelang studiert und gelernt haben, das Examen oft mit guten Noten abgeschlossen haben und dann als billige Mitarbeiter von den Unternehmen ausgenutzt werden. Mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro auch für Praktikanten ist damit Schluss.
Zwar gibt es beim Mindestlohn Ausnahmen für Pflichtpraktika während des Studiums. Diese fallen nicht unter die Mindestlohn-Regelung. Auch Praktika, die maximal sechs Wochen dauern. Aber für junge Menschen, die nach dem Studium ein Praktikum machen, gibt es keine Ausnahmen.
Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung hat im Jahr die sogenannte „Generation-Praktikum“ von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin im Jahr 2011 untersuchen lassen. Danach machen etwa 16 Prozent der Hochschulabsolventen nach dem Studium ein Praktikum. Durchschnittlich dauert es fünf Monate. 40 Prozent der Praktikanten bekommen kein Geld, die übrigen durchschnittlich weniger als 4 Euro in der Stunde.
Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns würde eine Kursänderung eintreten. Viele Organisationen könnten sich das nicht leisten. Das ist auch ein Problem für die Hochschulabsolventen, weil viele von ihnen weiter an Praktika interessiert sein werden.
Vor allem Unternehmen, die unter dem Fachkräftemangel leiden, steigern die Bezahlung von Praktikanten. Viele Praktikanten seien mit ihrem Gehalt zufrieden, so das Ergebnis einer anderen Studie und die Meinung der Arbeitgeberverbände. Sie vertreten die Auffassung, das die Studiengänge immer noch zu wenig praxisorientiert seien und es an den Unternehmen liege, diese Defizite aufzuarbeiten – durch Praktika. Deshalb fordern sie, freiwillige Praktika nach dem Studium sollten vom Mindestlohn ausgenommen werden.