Mindestlohn für Leiharbeiter

Ungefähr 800.000 Menschen sind in Deutschland als Leiharbeiter bzw. Zeitarbeiter beschäftigt. Zum 1. Januar 2013 steigt ihr Lohn in Westdeutschland um 3,8 Prozent, in Ostdeutschland um 4,8 Prozent. Für die unterste Entgeltgruppe bedeutet das einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro im Westen und 7,86 Euro im Osten.

Bis zum Jahr 2016 soll der Mindestlohn Schritt für Schritt auf 9 Euro im Westen und 8,50 Euro im Osten angehoben werden. Damit ist im Westen das vom DGB geforderte Niveau des gesetzlichen Mindestlohns erreicht.
Das Bundearbeitsministerium will die neuen Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklären. Damit haben alle Beschäftigten der Branche ab dem 1. Januar 2014 einen Mindestlohn von 8,50 Euro.

Das Bundesarbeitsministerium erklärte, dass die Tarifparteien keine Vorgaben der Politik brauchten, um auf vernünftige Lohnhöhen zu kommen.

Der neue Tarifvertrag gilt für zunächst 3 Jahre.

Die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit erklärte, dass die Entgelterhöhung eine starke Belastung für die Branche darstelle. Leiharbeit werde dadurch teurer. Dadurch werde der Zugang zum Arbeitsmarkt für Zeitarbeitnehmer mit geringer beruflicher Qualifikation in den unteren Entgeltgruppen erschwert.

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