Mehrbedarfszuschlag beim ALG II für Alleinerziehende

Betreuen Großeltern ein Kind von Alleinerziehenden mit, so können diese den Mehrbedarfszuschlag zum Arbeitslosengeld II, zum ALG II verlieren. So entschied jüngst das Dortmunder Sozialgericht in einem Fall, in dem eine 23 jährige Harzt IV Empfängerin mit ihrem Baby im Haushalt ihrer Eltern lebte. Der Vater der Alleinerziehenden hatte versucht, Pflege- und Betreuungsleistungen für seine Enkeltochter der Sozialbehörde in Rechnung zu stellen. Daraufhin hatte das Jobcenter die Gewährung eines Mehrbedarfszuschlags von 36 Prozent zum ALG II abgelehnt, weil die Kindesmutter nicht allein für die Pflege ihrer Tochter sorge. Das Sozialgericht gab der Behörde Recht: eine alleinige Sorge der Leistungsempfängerin für ihr Kind liege nur dann vor, wenn kein anderer, auch kein Großelternteil, gleichberechtigt und unentgeltlich in erheblichem Umfang mitwirke. Die Rechnungen des Großvaters dokumentierten seine erheblichen Betreuungsleistungen zu Tages- und Nachtzeiten. Auch die gemeinsame Haushaltsführung sei ein Indiz hierfür, so das Sozialgericht Dortmund.

1 Gedanke zu „Mehrbedarfszuschlag beim ALG II für Alleinerziehende“

  1. Hallo ,
    seid langer Zeit bekomme ich Grundsicherung. Seid März 21 habe ich 50% Schwerbehinderung ohne Buchstaben Eintrag.
    Habe Anspruch auf Mehrbedarf ?
    Bitte um Antwort.
    LG. M.N.K

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