
Bafög ist zum Teil eine Sozialleistung für Schüler und Studenten. Es ist vergleichbar mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende, dem Bürgergeld. Auch dabei handelt es sich um eine Sozialleistung. Bürgergeld und Bafög gibt es nur bei Bedürftigkeit, also wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, die Bedarfe zu decken.
Bafög-Fördersätze werden angehoben
Die Bafög-Fördersätze wurden schon vor Januar 2023 spürbar angehoben, also weit vor Einführung des Bürgergeldes.
Die BAföG-Anhebung fand statt
– für Schüler/innen zum 1.8.2022
– für FH-Studierende i.d.R. zum 1.9.2022
– für Uni-Studierende i.d.R. zum 1.10.2022.
Anläßlich der ersten Beratung der Bafög-Reform im Bundestag hatte die Regierung erklärt, dass jeder junge Mensch die Chance auf gute Bildung haben solle. Dabei wolle die Koaltion die Mitte ins Blickfeld nehmen. Viele Familien lägen nur knapp über den bisherigen Einkommensgrenzen für die Förderung. Diese würden in Zukunft zusätzlich profitieren. Es werde eine Trendumkehr geeben. In den vergangenen Jahren war die Zahl der durch das Bafög Geförderten immer weiter gesunken.
Bafög-Förderungshöchstsatz 2023
Der Förderungshöchstsatz für Studenten sind von 861 Euro auf 934 Euro pro Monat gestiegen. Der Grundbedarf soll zunächst um 5 Prozent, dann noch einmal um 2 Prozent erhöht werden.
Der Wohnzuschlag von nicht bei den Eltern wohnenden Studirenden ist von 325 auf 360 Euro gestiegen. So sollen insgesamt mehr junge Menschen vom Bafög profitieren.
Freibeträge für Eltern steigen
Auch die Freibeträge für das Einkommen der Eltern ist 2023 um 20,75 Prozent gestiegen. Auch durch diese Maßnahme werden mehr Studierende vom Bafög-Anspruch profitieren können.
Kein Bafög ohne Antrag
Bafög gibt es nur auf Antrag. Es sind mehrere Formulare auszufüllen. Entscheidend ist das Formular, das die Eltern ausfüllen müssen. Denn hier wird ihr Einkommen ermittelt. Es müssen Einkommensnachweise beigelegt werden.
Der Bafög-Antrag kann nur für einen begrenzten Zeitraum Rückwirkung entfalten. Es ist deshalb ratsam, einen Bafög-Antrag so früh wie möglich zu stellen. Das auch deshalb, weil die Bearbeitungsdauer oft mehrere Wochen beträgt und es so dauern kann, ehe das erste Geld auf dem Konto des Studierenden eingeht.
Formulare für den Bafög-Antrag stehen hier bereit: Bafög-Antragsformulare-Download
Anspruch auf Bürgergeld für Studenten?
Oft stellt sich die Frage, ob auch Studenten Anspruch auf Bürgergeld haben. Diese Frage muss in den allermeisten Fällen verneint werden. Ist die Ausbildung dem Grunde nach nach dem BAföG förderungsfähig, ist der Anspruch auf Bürgergeld ausgeschlossen. So bleibt nur bei einem Teilstudium oder dann, wenn aufgrund von Krankheit ein Urlaubssemester eingelegt wurde, ein Anspruch auf Bürgergeld. Bürgergeld kommt hingegen für Familienmitglieder des Studenten / der Studentin in Frage.
Eine ordentliche Recherche hätte ergeben:
Die BAföG-Anhebung fand nicht zum 1.1.2023 statt, sondern
für Schüler/innen zum 1.8.2022
für FH-Studierende i.d.R. zum 1.9.2022
für Uni-Studierende i.d.R. zum 1.10.2022.
Ein BAföG-Antrag gilt – wie im Unterhaltsrecht – nie rückwirkend. Gelebt ist gelebt. Ein formloser BAföG-Antrag zur Fristwahrung (Bsp. kurz vor Monatsende im BAföG-Amt eingegangen – nicht: abgeschickt) gilt als Antrag für den Antragsmonat. Die Formblätter plus Anlagen http://www.bafoeg-digital.de müssen dennoch eingereicht werden.
Danke.